Doris82
Hallo Frau Bader!Bin schwanger und hatte öfter Blutungen, jetzt ne Hämatom,habe von Betriebsarzt ne BV bekommen.Mein Arbeitsvertrag endet am 30.11,ET ist am 28.01!Habe ich Recht auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld?Und bin ich krankenversichert die 2 Wochen vor Mutterschaftgesetz?Habe ich Recht auf Alg 1?Kann man mein FA oder HA der BV aufheben?Hoffe sie können mich weiter helfen!Vielen dank
Halo, Sie müssen sich 3 Mo vor Ende des Vertrages Arbeitssuchend melden u bekommen dann Leistungen von der Agentur f Arbeit Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hast Du Dich schon arbeitslos gemeldet?
Doris82
Habe mit AA tel ich kann mich Arbeitsuchend melden,wenn ich der Markt zu Verfügung stehe,wegen der BV stehe ich der Markt nicht zu Verfugung,oder?
Colien07022004
Wegen dem BV stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - aber du wusstest doch, dass dein Vertrag endet. Ohne AG auch kein Beschäftigungsverbot. Mit Beschäftigungsverbot auch kein Anspruch auf ALG1. Lg
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