Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Prüfungen schreiben trotz Mutterschutz?

Frage: Prüfungen schreiben trotz Mutterschutz?

Franzi.Erzieherin

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Hallo, ich habe Fragen zum Mutterschutz. Ich mache eine vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin und würde anfang Mai meine Prüfungen schreiben. Ich bin in der 37. SSW. Nun meine Fragen. Muss ich den Mutterschutz vor der Geburt wahrnehmen (habe Angst zu viel zu verpassen)? Kann nach der Geburt im Mutterschutz meine Prüfungen schreiben mit ärtzlicher Bescheinigung? lg Franzi


Lina_100

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Der MuSch vor der Entbindung ist verzichtbar, nur der nach der Entbindung zwingend. Wenn eine AN das moechte koennte sie auch bis zur Entbindung voll arbeiten. Also klar koennen Sie Ihre Pruefungen schreiben. Die Frage ist schon, ob das MuSchG fuer den schulischen Teil der Ausbildung ueberhaupt gilt. Fuer Schule oder Studium waere das naemlich nicht der Fall.


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