Jeanette1012
Vertraglich geregelt habe Ich während meines Angestelltenverhältnisses einen Firmenwagen mit 1%-Regelung gefahren. Incl. Privatnutzung. Diesen musste ich mit Eintritt in den Mutterschutz abgeben. Der Mutterschutz begann am 19.06., Entbindungstermin ist voraussichtlich der 31.07. Frage 1: Ich habe vor dem Mutterschutz noch Urlaub abgebaut - es besteht jedoch noch Anspruch auf 12 Tage Resturlaub (incl. dem Urlaubsanspruch 8 Wochen nach der Geburt). Muss der AG diesen mit dem letzten Gehalt (Juni) auszahlen? Oder erst nach Ablauf des Mutterschutzes? Wie wirkt sich dies auf das Mutterschaftsgeld aus? Frage 2: Wie wirkt sich das Auto auf das Mutterschaftsgeld aus? Bekomme Ich im Mutterschutz einen finanziellen Ausgleich für das Auto, da es mir zugestanden hätte? Hätte ich darauf bestehen können, das Auto im Mutterschutz zu behalten? Frage 3: Welche offizielle Stelle kann die Berechnung des AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen? Arbeitsgericht? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Jeanette
Hallo, 1. Nein, kein Anspruch auf Auszahlung 2. Ist ein geldwerter Vorteil 3. Krankenkasse Liebe Grüße NB
chrissicat
Der Urlaub wird nicht ausbezahlt. Nur wenn dein Beschäftigungsverhältnis endet und du noch Resturlaub hast, muss dieser ausbezahlt werden. Wenn du zu Beginn des Mutterschutzes noch Resturlaub hast, wird dieser übertragen auf die Zeit nach dem Mutterschutz bzw. nach der Elternzeit. Einen Ausgleich für den Firmenwagen wirst du eher nicht bekommen. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die besagt, dass dir ein Firmenwagen zusteht. Das Arbeitsgericht wird nicht überprüfen, ob deine Gehaltsabrechnung richtig ist. Dies würde es nur dann machen, wenn du klagen würdest. Aber weshalb solltest du dies tun? Du könntest deine Abrechnung aber bei einem Steuerberater überprüfen lassen.
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