Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probleme mit Tagesmutter / Gerne an alle!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Probleme mit Tagesmutter / Gerne an alle!

MarieKay

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage, welche gerne auch von wissenden anderen als Fr. Bader oder vllt. hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß Bescheid. Da mein Sohn noch kein Jahr ist, habe ich (vermutlich, Einzelfallprüfung läuft) keinen Anspruch auf Kostenübernahme und zahle 293,-€ voll für 35 Wochenstunden Kinderbeteuung. Ich arbeite in der Schicht 24h=3 volle Tage/Woche (Hotelerie) und bin deshalb so oder so auf die Unterstützung meiner Familie angewiesen, da ich ihn bei Frühsschicht ihn nicht bereits um 5.30 dort abliefern oder ihn nach der Spätschicht nicht um 23.00 Uhr abholen kann. Es handelt sich um 2 Tagesmütter, welche gemeinsam 10 Kinder betreuen. Leider kam es in der kurzen Zeit bereits häufiger zu seltsamen Ereignissen. Z.B. : - wurde mir an einem Mi gesagt, dass "meine" Tagesmutter Fr Urlaub nehme. - wurde mein neuer Lebensgefährte abgewiesen, er solle den Kleinen wieder mitnehmen (früh um 7.00 Uhr beim Bringen), da sich "meine" Tagesmutter ausgesperrt habe. Kein Anruf vorher. Aus Kulanz hat die andere Tagesmutter ihn dann bereut bis ich aus der Arbeit verschwinden konnte (musste Minus-Stunden machen), da mein Partner an dem Tag Fortbildung hatte und so oder so keinen Anspruch auf Freistellung wegen dem Kind hat, da er nicht der Vater ist. - bringe ich jeden Tag Milchnnahrung, Brei und Tee/Saft mit. Komme also für alle Verpflegungskosten auf. - wurde mir nach Vertragsabschluss ein Zettel mit Ihren Zeiten ausgehändigt. Als ich dann einmal ausnahmsweise Anspruch auf Betreuung bis 17.00 Uhr (wie es für diesen Wochentag auf genanntem Zettel stand) beanspruchen wollte, wurde knapp mitgeteilt, dass das nicht möglich ist und wie ich mir das vorstelle, sie sei immer nur bis 15.00 Uhr da. (Selbstverständlich wären immer noch unter 35h/Woche geblieben.) Derartige Dinge häufen sich. Als ich den Punkt mit ihrem "Ausperren aus der Wohnung" ansprach und wie das üblicherweise gelöst wird, sagte sie, dass wenn sie ausfällt, das mein Problem ist, sie würde schließlich ja auch nicht bezahlt werden für den Tag. Stellt sich mir die Frage warum man nicht wenigstens anrufen kann, wo die anderen 4 Eltern ihrer restlichen Kinder geblieben sind und wofür ich eine Tagesmutter bezahle, wenn ich dann doch keine Betreuung habe. Unter diese Umständen macht eine Betreuung für fast 300,-€ kaum Sinn... Da ich kein Fass auf mache möchte und mein Kind sich dort sehr wohl fühlt bin ich in der Zwickmühle... also zu meinen Fragen: 1. Muss ich wirklich die ganze Verpflegung mitbringen? 2. Muss ich spontane Ausfall-Tage auf meine Kappe nehmen? Sowohl vom Zeitmanagement als auch von den Kosten? 3. Kann sie ihre Zeiten ändern wie sie möchte? 4. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder Lösungsvorschlage? Sorry für den langen Text & Danke für Rat! (Anbei, falls das wichtig ist, wir leben in Bayern/Mittelfranken, zuständig ist das Jugendamt Fürth.)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Üblicherweise müssen Sie die Verpflegung mitbringen, es sei denn, vertraglich ist etwas anderes geregelt. Oder Sie müssen für die Verpflegung zahlen. 2. Das war mglw. höhere Gewalt, wenn die Tür zugefallen ist. 3. Das kommt auf den Vertrag an Stöbern Sie mal hier: https://www.bvktp.de/ Liebe Grüße NB


Myfairlady11

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Frag doch einfach mal beim Jugendamt nach. Hier in nrw hat meine Tagesmutter 6 Wochen im Jahr Urlaub bzw. Kranktage die sie nehmen kann knd die bezahlt werden. Auch müssen unsere Tagesmutter eine Vertretung stellen wenn sie krank werden (würde ich jedoch nichu kn Anspruch nehmen da ich meine Kinder keinen fremden anvertrauen würde, aber bei dir ist es ja ne grosstagespflege so dass dann ja wenigstens eine bekannte Person fürs Kind anwesend ist. ) Beim Essen ist es so. Entweder du gibst es mit oder du musst es gesondert zahlen. Jedenfalls hier. Kurzfristige absagen können natürlich immer mal sein aber sollte die Kommunikation da schon funktionieren. Aber ich denke alle deine Fragen kann dir am besten das zuständige Jugendamt beantworten. Lg


MarieKay

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Das ist schon klar, ich wollte nurr nicht beim Jugendamt anklopfen und ggf. was anzetteln, was dann nur Ärger gibt... Deshalb erstmal die Frage hier.


bellis123

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Das ist ein klassisches "Problem" von Tagesmüttern im Vergleich zur Kita, dass bei spontanem Ausfall (meist wg. Krankheit, das Aussperren war ja hoffentlich eine Ausnahme) in der Praxis oft keine Ersatzbetreuung zur Verfügung steht. (Das ist einer der Gründe warum ich persönlich mich nie für eine Tagesmutter entscheiden würde, aber das nur nebenbei.) Die andere Tagesmutter, mit der sie zusammenarbeitet wird nicht alle Kinder nehmen können. Oft wird in so einer Konstellation es so gehandhabt, dass die nicht-arbeitenden Mütter angerufen werden ob sie netterweise ihr Kind nicht bringen könnten, damit die andere Tagesmutter evlt. 1-2 Kinder der kranken Tagesmutter übernehmen kann. Aber, insbesondere wenn es häufig vorkommt, lassen es sich die Hausfrauen auch nicht ständig gefallen. Für die Verpflegung wird normalerweise neben den Betreuungskosten eine zusätzliche Pauschale genommen. Da musst du in den Vertrag schauen, wie es bei euch geregelt ist. Ansonsten scheint es bei euch ein Kommunikationsproblem zu geben. Bitte doch ein einem freundlichen Gespräch darum, bei Ausfall so früh wie möglich zu informieren...


cube

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Hi. Schau mal in euren Vertrag, ob irgendetwas dazu steht, wie ein Ausfallen "deiner" TaMu geregelt ist. Man sollte ja davon ausgehen können, dass ein kurzfristiger Ausfall der einen TaMu von der anderen abgedeckt werden kann? Hier musst die Länderrecht nachschauen, wie das geregelt ist bzgl. der Anzahl der Kinder, die eine TaMu maximal betreuen darf bzw. bei der TaMu nachfragen, für wieviele Kinder sie eine Genehmigung haben. Aber davon ab stimmt es schon - im Gegensatz zum KiGa sind Krankheit etc natürlich nicht so sicher abgedeckt bzw. die TaMu trifft halt eigene Regelungen. Ich würde auch zu einem Gespräch raten, in dem du deine Verwirrung zum Ausdruck bringst, wie kurzfristige Ausfälle kommuniziert/nicht kommuniziert wurden und warum plötzlich die eigentlich mögliche "Spätbetreuung" doch nicht geht. Auch wenn es nur ein Zettel dazu und nicht im Vertrag steht, würde ich darauf hinweisen, dass genau dies ja mit ein Grund war, bei ihnen betreuen zu lassen. Bzgl. des Essens: Ist Essen im Monatsbetrag mit drin, ihr könnt dieses aber nicht nutzen weil Kind noch zu klein, KÖNNTE das euer Problem sein - heißt zahlen, ohne in Anspruch zu nehmen. Kommt auf den Vertrag an. Insgesamt aber finde ich die Art und Weise nicht ok und ich finde schon, das man darüber sprechen sollte.


Felica

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Entgegen der weitläufigen Meinung das im Krankheitsfall, Urlaub oder sonstigen Ausfall einfach die andere Tagesmutter einspringen kann, geht genau das eben rechtlich nicht. Machen auch die Jugendämter nicht mit. Jede Tagesmutter hat ihre Kinder, und darf auch nur diese betreuen. Im Elternbeitrag ist auch nur das enthalten was die Betreuung selbst kostet. Man muss dem Kind also entweder Essen mitgeben oder für die Verpflegung zusätzlich zahlen. Ist im KiGa auch nichts anders. Auch Windeln, Feuchttücher gehen auf Kosten der Eltern. Der Vorteil bei de TaMu ist halt das es weniger Kinder sind, das eine Tagesmutter 5 betreuen darf ist schon Ausnahme, meistens sind es nur 3-4. Im KiGa kommt auf einen Erzieher da mehr, im Schnitt meine ich sind es 6-8. Auch wenn die Zahlen gerne beschönigt werden. Und Tagesmütter sidn von den Zeiten eben meistens flexibler, dafür hat man aber eben ein Problem wenn diese ausfallen. Allerdings kann es im KiGa auch passieren das die auf Fortbildung sind, auf Ausflug, das gestreikt wird oder das wegen Ferien oder Brückentagen geschlossen ist. Wie und was da aber geregelt ist muss im Vertrag stehen. Auch zu welchen Zeiten. Und an den Vertrag hat sich die Tagesmutter genauso zu halten wie ihr eben auch. Also hinsetzen, sich den Vertrag mal anschauen und dann sprechen. Notfalls aber eben auch die Konsequenzen ziehen wenn ihr auf keine Lösung kommt. Fraglich aber ob ihr noch wo anders einen neuen Platz bekommt. Im schlechtesten Fall müsst ihr auch einige Zeit doppelt zahlen.


Tini_79

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Da Kinderbetreuung Landessache ist, kann man das pauschal sicher eh nicht beantworteten. Hier in Brandenburg sind die Tagesmütter an die Stadtverwaltung angegliedert, richtig private gibt es eigentl gar nicht. Der Vertrag wird über die Stadt geschlossen und ist inhaltlich ähnlich wie auch der Kitavertrag. Die Betreuungszeiten dürfen natürlich nicht einfach kurzfristig geändert werden. Spontanausfall bei Krankheit oder Notsituation- welche Alternative gibt es? Das Kind in eine Notbetreuung der Stadt geben, auf die man eventuell sogar Anspruch hätte? Das würde ich meinem Kind nicht antun wollen. Hier in unserer Gemeinde muss seit letztem Jahr Vollverpflegung angeboten werden, also inkl Frühstück, Mittag, Vesper, Getränke. Wenn dein Kind allerdings noch viel Brei oder Milch benötigt, könnte ich mir schon vorstellen, dass das die TaMU nicht selbst kaufen muss. Und Saft für einen Einjährigen? Ja, wenn sie kurzfristig erkrankt, gibt es keinen Ersatz. Das kam bei uns in zwei Jahren nie vor. Theoretisch kannst du das Problem überall haben - hier sind letztes Jahr bei einem Unwetter mehrere Kitas total abgesoffen und machten drei Tage zu, ohne Ersatz. Die Betreuung durch eine Tagesmutter hat halt Vor- und Nachteile und generell sollte das Verhältnis schon passen - klingt jetzt leider nicht wirklich so. Die Frage ist, welche Alternativen hast du? Hast du schon bei eurer Stadtverwaltung nachgefragt? Du fragst hier in einem Rechtsforum- möchtest du gegen sie vorgehen, sie zwingen, dein Kind zu nehmen, wenn sie halt gerade nicht kann? Das bringt ja auf längere Sicht eh nichts. Übrigens ist es hier auch so, dass sich Tageseltern nicht gegenseitig vertreten dürfen (unsere arbeiteten zusammen in den gleichen Räumlichkeiten, teilten Küche und Bad usw., durften das aber trotzdem offiziell nicht.)


Mitglied inaktiv

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Also mich wundern hier schon die Aussagen einiger anderer ... Ich hatte mein Kind auch in einer Großtagespflege. Dort waren zwei Tagesmütter als Verbund zusammengeschlossen mit maximal 10 Kindern gleichzeitig. Ich hatte allerdings einen Vertrag mit der Großtagespflege und nicht mit einer der Tagesmütter. Es gab nicht 'meine' Tagesmutter. Die Großtagespflege war VERPFLICHTET für den normalen Betrieb einen Ersatz zu stellen im Krankheitsfall. Der Urlaub (Schließungszeiten) wurden zu KiTa-Jahresbeginn bekannt gegeben. Die Großtagespflege hatte einen Springer angestellt für den Krankheitsfall, diese Tagesmutter kam aber auch wenn eine der Tagesmütter mal einen Termin hatte oder so. Die Kinder hatte also im Grunde 3 Tagesmütter. Natürlich kann man weder bei einer einzelnen Tagesmutter noch bei einer Großtagespflege einfach so die Zeiten verlängern oder ändern. So etwas MUSS vorab im Vertrag festgehalten werden und alles darüber hinaus ist Kulanz und da sollte man sich dann auch nicht aufregen. Genau so geht es aber auch nicht dass man sein Kind nicht abgeben kann weil sich die Tagesmutter ausgesperrt hat - da muss dann die andere TaMu einspringen für den Moment. Für mich hört sich das eher danach an dass es zwei Tagesmütter sind die sich Räumlichkeiten teilen, aber KEINE Großtagespflege in der die Kinder gemeinsam betreut werden! Eine Großtagespflege muss keine Verpflegung anbieten, wenn sie es doch tut kann man verpflichtet werden dies in Anspruch zu nehmen und man muss zusätzlich dafür zahlen. Was nun angenehmer und günstiger ist bleibt dahingestellt. Ob und wie Du mit den Zeiten klar kommst und ob diese zu Deiner beruflichen Situation passen musst Du entscheiden. Ich hatte bei meiner Großen eine TaMu da konnte ich sie von 7-18 holen und bringen wann ich wollte - nach Absprache auch zu anderen Zeiten. DAS ist allerdings eher ungewöhnlich. Und arbeitet die TaMu nicht zu Hause sondern in externen Räumlichkeiten (was sie in NRW bei dem Zusammenschluss zu einer Großtagespflege MÜSSEN) dann würde ich das als TaMu sicher auch nicht mal ansatzweise in Erwägung ziehen. Abschließend: Wir kennen Deinen Vertrag nicht, von daher ist alles von 'es läuft alles korrekt' bis 'Du hast Ansprüche die Dir verweigert werden' alles möglich. Schau Dir Deinen Vertrag genau an. Sprich mit den Tagesmüttern wenn Du Probleme hast und wenn es sich nicht lösen lässt gehe zum Jugendamt und bitte um Hilfe. LG Sabine


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