Pünktchen-Anton
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte vor einer Woche eine Fehlgeburt und bin noch bis kurz vor Ende Oktober krankgeschrieben. Nun gibt es Probleme mit einem meiner drei AG: Von einer wurde ich zwei Wochen vor der Fehlgeburt gefragt, ob ich erneut schwanger bin. Diese Frage die vor Kollegen, anderen Angestellten und Kunden gestellt wurde habe ich veneint. Ich bin erst seit Ende Septmeber nach meiner Elternzeit für das 2. Kind wieder im Betrieb eingestiegen. Nun wird mir zur Last gelegt, daß ich in Bezug auf die Frage gelogen habe, da ich meinem AG den Grund meiner kurzfristigen Erkrankung und Not-Op mitgeteilt hatte. Zudem sei ich in den letzen 2,5 Jahren ja eh nie da gewesen, da ich entweder schwanger war oder in Elternzeit. leider war ich in beiden Schwangerschaften entweder krnakgeschrieben bzw hatte bei der 2. SS ab der 22. SSW ein Beschäftigungsverbot. Und nun bin ich schon wieder nicht da und würde wohl auch bald wieder ausfallen da ich ja wieder schwanger werden wolle, so der Ton des AG. Des weiteren wird mir zur Last gelegt, daß ich eine Krnakmeldung erwirkt hätte, die einen Teil meines in der kommenden Woche geplanten Urlaubs betrifft und das, wo ich noch mehr als 30 Tage Resturlaub von der Zeit der letzten SS mit mir herumschleppe. Dies sei den Kollegen und anderen Mitarbeitern gegenüber nicht fair. Auch mein Argument, daß ich sogar auf eine längere Krankmeldung verzichtet habe (die Empfehlung liegt bei drei Wochen seitens der Klinik) und stattdessen den Rest des geplanten Urlaubs nehmen werde trug nicht zur Entspannung der Situation bei. Wie kann ich damit umgehen? Welche Folgen habe ich zu befürchten? Kann mir gekündigt werden? Nach Ansicht meines AG darf man die frage nach einer SS nur im Vorstellungsgespräch nicht oder unwahr beantworten, nicht aber bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Schließlich müsse er als AG ja planen und mit meinem evt. Ausfall wieder rechnen. Herzlichen Dank für Ihre Mühe, Mit freundlichen Grüßen Pünktchen-Anton
Hallo, es tut mir leid, dass Sie das Kind verloren haben. Ich meine, im Vordergrund sollte jetzt Ihre körperliche und seelische Genesung stehen. ihr Arbeitgeber macht ihnen zum Vorwurf, dass Sie ein Kind wollten. Das geht gar nicht. Er kann Ihnen weder arbeitsrechtlich noch in sonstiger Weise verbieten, schwanger zu werden noch Ihnen daraus einen Vorwurf machen. Außerdem sind Sie nicht verpflichtet, ihm mitzuteilen, dass sie ein Kind erwarten, wenn sie dies nicht möchten. Sicherlich gibt es eine Mitteilungspflicht, aus einem verschweigen können jedoch keine Nachteile entstehen. Ich gehe mal davon aus, dass die Schwangerschaft noch nicht soweit fortgeschritten war, so dass Sie keinen besonderen Kündigungsschutz genießen. Es gilt das ganz normale Kündigungsschutzgesetz. Liebe Grüße, NB
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