Mitglied inaktiv
Guten Morgen, ich bin z.Zt. im Erziehungsurlaub unsere Tochter ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie konnte leider nicht in meine gesetzliche Krankenkasse familienversichert werden, weil mein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und privat versichért ist. Meine Frage: Mein Mann nimmt im nnnnnächsten Jahr ab 01.01. Erziehungsurlaub für ein Jahr, ist es nun möglich für Ihn aus der PRIVATEN Krankenkasse zu kommmen/zu kündigen. Also, sind dann beide mein Mann und meine tochter familienversichert? Das Hauptproblem ist für uns die Private Krankenversicherung zu kündigen, oder ?! Danke für Ihre Mühe Heidi
Liebe Heidi, da haben Sie recht! Es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, um zurückzuwechseln, unter anderem muß die Beitragsgrenze unterschritten wrden. Gehen Sie einfach mal unverbndlich zu einer gesetzl. Kasse, da kann man es für Ihren Fall genau ausrechnen! N. Bader
Mitglied inaktiv
Liebe Heidi, natürlich könnte er kündigen. Aber auch die gesethzlichen Kassen nehmen Beiträge wenn freiwillig versicherte im Erziehungsurlaub sind. Es kann sein, daß die niedriger liegen als bei den Privaten. Der preiswerteste WEg wäre, wenn Dein Mann vor dem ERziehungsurlaub kurze Zeit auf eine Teilzeitstelle wechselt, so daß er gerade unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. Dann ist er pflichtversichert und im EZ entweder beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse bzw bei dir in der Familienversicherung, das weiß ich nicht genau. Ihr solltet aber auch bedenken, daß die privaten Kassen wirklich besser sind und man da später wieder zu neuen Bedingungen aufgenommen wird (Gesundheitsprüfung, höheres Alter...). Es gibt in jeder Kasse (die Preisunterschiede sind erheblich) auch Tarife mit Selbstbehalt. Das wäre eine gute Möglichkeit, die Kosten für das eine Jahr zu senken. Fragt doch auch mal bei Eurer Kasse nach Grüße, Jenny
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