Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arztrechnungen private Krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arztrechnungen private Krankenversicherung

Carina_86

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Guten Tag Frau Bader, der Vater meiner Kinder und ich sind seit 1,5 Jahren getrennt. Da wir beide Selbständig sind, sind wir privat versichert und die Kinder somit auch. Die Kinder sind schon seit der Geburt bei mir mitversichert und dies hat sich auch nach der Tennung nicht geändert. Der Vater muss laut den Anwälten die Krankenversicherung der Kinder zahlen. Nun weigert er sich jedoch die Rechnungen die innerhalb des Selbstbehaltes (pro Kind 400€) sind zu bezahlen. Wer muss diese Rechnungen nun bezahlen? Die Kinder sind 4 und 2 falls dies eine Rolle spielt. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte klären Sie das mit Ihrem Anwalt. ich darf mich da nicht einmischen Liebe Grüße NB


mellomania

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verweise auf das urteil. das liegt dir ja vor! da anwälte im spiel sind könnte es sein dass frau bader gar nicht antoworten darf...


Carina_86

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Auf welches Urteil soll ich verweisen ? Unsere Anwälte haben nur geklärt, dass er die PKV zahlen muss, es wurde jedoch nie etwas über den Selbstbehalt oder nicht getragene Rechnungen geklärt. LG


Mutti69

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Er bezahlt die Versicherung, warum soll er jetzt den Selbstbehalt der anfällt bezahlen? Juristisch völlig unkundig, ist einfach meine Meinung, aber auch nach der Trennung bleiben BEIDE Teile für die pekuniären Belange der Kinder zuständig. Ich sehe reichtlich keine unmittelbare Verpflichtung für den Mann, neben den Krankenversicherungsbeiträgen auch noch den entstandenen Selbstbehalt (komplett) zu tragen. Die Kinder sind klein, du scheinst aber - durch Selbständigkeit- auch ein Einkommen zu haben. Wie ist die Relation eurer Verdienste? 50:50? Oder Du deutlich weniger? Und habe ich es richtig verstanden, auch du bist Privatversichert? Für mein mütterlichens Empfinden solltet ihr die Kosten teilen, an die jeweiligen Verdienste angepasst. Allerdings irritiert mich, dass ER bereits die Krankenkassenbeiträge komplett bezahlt, wenn ihr beide privat Krankenversichert seid. Das würde wiederum dafür sprechen, dass ER überwiegend den Unterhalt finanziert. Unterm Strich scheint es mir kein Mehrbedarf. Sonderbedarf? Aber eigentlich ist ja absehbar, wieviel man als Selbstbehalt noch zahlen muss. Passt auch nicht wirklich.


Carina_86

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Ich habe vergessen, dazu zu schreiben, dass ich momentan keine Einnahmen habe! Ab September werde ich wieder angestellt sein und dann werden die Kinder gesetzlich versichert.


Mutti69

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Ah, ok! Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt. Ich drücke dir die Daumen, dass Frau Bader dir etwas positives sagen kann. Vielleicht wäre noch wichtig, ob die angefallenen Kosten komplett innerhalb der Trennung liegen, also sprich, ob ihr schon länger als 1 Jahr getrennt seid.


Carina_86

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Wir sind seit August 2017 getrennt, die Rechnung ist jetzt erst entstanden, Februar 2019. Das war die erste Rechnung dieses Jahr, weshalb der Selbstbehalt noch greift.


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