Mitglied inaktiv
Hallo, nach Prüfung meiner Abrechnungen aus 2006 und jetzt 2007 habe ich festgestellt, dass mir die AG-Anteile zur privaten Krankversicherung mit meiner Gehaltsabrechnung anscheinend falsch angerechnet wurden. Ich kenne das so, dass der AG genau 50% der Beiträge zur privaten Krankenversicherung mit der Gehaltsabrechnung überweist. Ich hatte im Jahr 2006 einen Beitrag zusammen mit meiner Tochter von 533,66 und überwiesen wurden mir nur 247,80. Mittlerweile hat sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2007 auf 566,66 erhöht - die Überweisung ist aber trotz Informationsweitergabe an den AG weiterhin bei 247,80. Habe ich denn keinen gesetzlichen Anspruch mehr darauf, dass der AG 50% der Beiträge zur privaten KV trägt? Danke. Grüße, maxl_ffm
Mitglied inaktiv
Der Arbeitgeber ist doch nur verpflichtet Dir den Anteil für Deine Versicherung zu überweisen und nicht den Anteil für die Versicherung Deiner Tochter.
Mitglied inaktiv
Hallo mirage, das stimmt nicht. Solange die Kinder auch PKV voll-versichert sind, ist auch fürt diese (oder auch einen evtl. Ehegatten) vom AG max 50% zu bezahlen. ABER: der AG muß max. bis zum sog. "Durchschnittssatz" bezahlen. AFAIR sind das jetzt in 2007 sogar nur um die 263 EUR. Mom... frag mal google... HA! Gefunden, sogar recht schön erklärt: http://www.krankenversicherung-ganz-privat.de/news/arbeitgerberzuschuss-2007-in-der-privaten-krankenversicherung-pkv/ hatte also Recht mit 263,xx. Kann maxl also froh sein, wenn sie noch 247,- bekommt. Viele Grüße Désirée
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