superwoman0007
Sehr geehrte Frau Bader, wenn das Neugeborene bei einer Privaten Krankenversicherung (nicht die gleiche Kasse wie die Eltern - die sind bei einer anderen Kasse privat versichert) versichert wird, gilt dann das Datum der Police oder der Beginn der Versicherung (also Geburtsdatum) als Zeitpunkt, ab wann Arztrechnungen (dann natürlich auch rückwirkend) bezahlt werden? Und stimmt es, dass die U1 im Krankenhaus noch zur Geburt zählt, und daher über die KKV der Mutter abgerechnet wird? Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Hallo, ganz ehrlich: das weiß ich nicht. Das ist kein familienrechtliches Problem, sondern eine versicherungsrechtliche Frage. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Ich kenne es so, dass das Geburtsdatum zählt! (Mal Info-halber: Welche Rechnungen werden vor der Geburt dem Kind zugeschrieben?) Bei mir (meinem Sohn) war bei der Geburt die Hebamme dabei, die auch gleich die U1 gemacht hat. Beides habe ich auf der Rechnung stehen. Gruß Sabine
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