Mitglied inaktiv
Unser 13 Monate alter Sohn ist privat krankenversichert, mein Mann auch. Ich bin gesetzlich versichert. So wirklich wusste ich noch nie wie es im Krankheitsfall des Kindes ist, die Frauen der Kollegen meines Mannes lassen sich einfach selbst krank schreiben, da man angeblich nicht zu Hause bleiben darf wenn nur das Kind krank ist????? Kann ich nicht verstehen, wo soll das kranke Kind denn hin???? Auf jeden Fall möchte ich das so nicht machen, dachte, ich kann eben unbezahlt zu Hause bleiben wenn der Kleine krank ist. Nun ist es soweit, er ist krank. Da diesmal meine Mutter auf ihn aufpasst, hab ich mir beim Arzt gar keine Gedanken gemacht. Jetzt wundere ich mich aber, da ich keinen Krankenschein oder ähnliches für ihn bekommen hab, den ich beim Arbeitgeber einreichen könnte, wenn ich niemanden zum aufpassen hätte. Ich kenne mich mit solchen Sachen leider gar nicht aus. Bekommt man, wenn das Kind privat versichert is,t keinen Schein? Ich könnte, selbst wenn ich wollte, nicht einmal so einfach Urlaub nehmen, mein Arbeitgeber ist da recht streng.
Hallo, Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Das bedeutet für Sie, dass Sie kein Krankengeld für das Kind bekommen. Sie können jedoch nach dem BGb ca 5 Tage/ Jahr in dringenden Fällen zuhause bleiben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Durga, bei uns ist die selbe Situation; Sohn+Mann privat, ich gesetzlich. Wenn mein Sohn zu Hause bleiben "muss", dann fragt mich meine Ärztin, ob ich für den Arbeitgeber einen Schein benötige. Den gibts dann auch ohne Probleme - habe auch noch nie etwas anderes gehört. Das sollte bei Dir auch so sein. Was das zu Hause bleiben betrifft - in meinem Tarifvertrag ist festgelegt, dass ich in diesen Fällen für max. 4 Tage pro Kalenderjahr unter Fortzahlung des (Arbeits-) Entgeltes freigestellt werden kann -> Sonderurlaub. Bei meinem Mann ist es ebenfalls so. Natürlich ist dann auch der Schein vorzulegen. Was darüber hinaus geht, ist "Privat"Vergnügen. Also gut, wenn man 'ne Oma hat :-) Alles Gute für euren Kleinen! Grüße, Black_rose
Mitglied inaktiv
Ja, das mit den ca.5 freien Tagen §616BGB hab ich schon gelesen. Aber wenn das Kind länger als 5 Tage krank ist, hab ich dann Anspruch auf unbezahlte Freistellung? Gesetzlich Versicherte haben immerhin Anspruch darauf wenn die 20, von der KV bezahlten Krankentage, überschritten sind. Ich habe leider nirgends eine klare Aussage darüber gefunden wie das bei einer privaten KV ist. Ich frag mich nur, wenn man wirklich keinen Anspruch hat, wo soll das Kind denn hin wenn es nicht zur Kita kann und ich niemanden zur Betreuung hab?
Mitglied inaktiv
Hallo, ist bei uns auch so, eine der ganz großen Nachteile der privaten KV. Ich bekomme vom Betrieb 7 Tage im Jahr, den Rest muss ich durch Urlaub oder dadurch, dass ich mit meinen Stunden ins Minus gehe und sie danach wieder auffülle, abdecken. Laut unserer Personalabteilung hat man aber grundsätzlich das Recht zu Hause beim Kind zu bleiben (zwar ohne Bezahlung) wenn es krank ist. Ich würde mich in der Firma erkundigen, wie es da gehandhabt wird.
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