bellis123
Ist es korrekt, dass eine "alleinerziehende" Mitarbeiterin, wo das Grundschulkind zu 50 % (auch in den Schulferien) beim Vater wohnt, bei der Urlaubsplanung bevorzugt werden muss/darf im Gegensatz zur verheirateten Mitarbeiterin mit Grundschulkind und Kitakind? Und wenn ja mit welcher Begründung?
Hallo, da gibt es keine festen Regeln. Der AG soll die Belange aller AN berücksichtigen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, ich kenne es so, dass es rechtens ist, da die Mutter ja nur 50 Prozent der Ferien mit ihrem Kind hat und ihr in dieser Zeit auch Erholungsurlaub mit dem Kind zusteht. So zumindest in unserem Freundeskreis. Viele Grüße
bellis123
@Mamamaike Aber die 50% vereinbart sie doch mit dem Kindsvater, so wie man sich unter verheirateten Eltern den Urlaub auch aufteilen muss. 24 Tage sind nun nicht so üppig und erschwerend kommt hinzu, dass die Kitaschließzeiten nicht immer deckungsgleich sind mit den Schulferien.
Felica
Es gibt da keinen rechtlichen Anspruch. Der AG ist lediglich dazu angehalten, persönliche Bedingungen zu berücksichtigen. Scheint er ja zu machen. Das ihr ein Kita und Grundschulkind mit verschiedenen Ferienzeiten habt, ist euer persönliches Pech. Wobei ich das Problem nicht verstehe, in der Regel ist das deckungsgleich. Ich kenne jedenfalls keine Kita welche ausserhalb der Schulferien ihre Schliesszeiten hat. Da musst du Fach eibfach mit deinem Mann sp aufteilen das ihr sue Zeiten abdeckt. Wie im übrigen hunderttausend andere Familien auch. Den auch wenn das Kind der alleinerziehenden zu 50% beim Vater ist, warum gilt das bei euch nicht genauso?
bellis123
@Felica Wir haben jedes Kitajahr ca. 7 Schließtage außerhalb der Schulferien (wg. Personalversammlung, Weiterbildung, Betriebsausflug, Grundreinigung...). Dass Kinderbetreuuung "persönliches Pech" ist weiß ich, aber warum gilt das nicht für Alleinerziehende? Bzw. warum gilt man als Alleinerziehend wenn sich der andere Elternteil zu 50% bei Erziehung und Betreuung beteiligt?
KielSprotte
Naja, wenn das Kind nur 50% der Ferien bei der Mutter ist, ergibt es sich doch von selbst, dass sie dann in eben dieser Zeit Urlaub braucht. Bei euch ist ja wahrscheinlich eher das Problem, dass dein Mann und du gleichzeitig Urlaub nehmen wollt? Ich kenne Elternpaare, die jahrelang ihren Urlaub so geplant haben, dass sich die Urlaube für max. 10 Tage überschnitten haben, damit möglich viel Ferienzeit der Kinder durch ein Elternteil abgedeckt ist. Wirklich gemeinsamen Urlaub gab es dann eben nur für 1 - 1,5 Wochen.
bellis123
@KielSprotte Ja, wenigstens 10 Tage im Jahr als Familie gemeinsam Urlaub machen wäre schon schön. Aber das ist jetzt gar nicht die Frage. Mein Problem ist eher, dass die Alleinerziehenden schön die Ferien unter sich aufteilen und mir bleibt dann nur noch Urlaub außerhalb der Ferien. Ich verstehe nicht warum mein Standpunkt so schwer zu verstehen ist: Wenn eurer Meinung nach einer "Alleinerziehenden" 50% der Ferien als Urlaub mit dem Kind zustehen, warum stehen mir die als Verheirateter nicht auch? Mein Mann hat jetzt schon das 3. Jahr jeweils 4 Wochen im Jahr unbezahlten Sonderurlaub sich erkämpfen müssen (ist ja auch nicht selbstverständlich dass sein AG das mitmacht), weil es mir fast unmöglich ist meine Urlaubstage in die Ferien zu legen und wir anders nicht die Kinder betreut bekommen. Ich verstehe ja dass man Rücksicht nehmen muss, aber langsam finde ich es nur noch ungerecht, dass immer ich zurückstecken muss als Einzige mit Mann.
LebenskunstAE
Ich bin selbst Alleinerziehende - nur so als Anmerkung, zum Vater vom Großen besteht seit 7 Jahren kein Kontakt, also - nicht alle Alleinerziehenden teilen sich die Ferien auf ;) Meiner Erfahrung nach, hilft es mit dem Kolleginnen zu reden ;)
Felica
Euer Problem ist doch eher der Kiga und seine recht hohe Anzahl an ungewöhnlichen Schließtage. Zum Vergleich, hier schließt der KiGa zwischen Weihnachten und Neujahr. Dazu etwa 2-4 Tage wo Fortbildungen oder Mitarbeiterausflüge stattfinden. Dazu sollen die Kinder 3 Wochen am Stück im Sommer Urlaub machen. Rest der Jahres ist die KiTa geöffnet. So etwas wie Reinigung, Reparaturen usw findet hier entweder abends statt oder am Wochenende. Bei mir ist das Problem, ich kann keine Überstunden in dem Sinne sammeln, es geht nur in dem jeweiligen Monat da sie sonst direkt ausgezahlt werden. Muss ich dann auch irgendwie immer mit planen. Wir passen auch ab und zu auf das Kind von den Nachbarn mit auf, die spielen sowieso ständig miteinander. Dafür ist unser Kind dann eben öfters dort wenn wir wo hin müssen wo es nicht mit hin will. Solche Zusammenschlüsse kann ich echt nur empfehlen.
bellis123
Felicia, ich weiß was soziale Netzwerke sind. Aber man kann doch nicht wochenweise die Kinder (3+7 Jahre) zu den Nachbarn abschieben. Außerdem sind die meisten in den Ferien doch selbst unterwegs. Hier dürfen alle städtischen Kitas 5 Wochen im Jahr schließen. 2-3 Wochen (je nach Kita) davon sind es in den Sommerferien. Du sagst doch selbst dass es bei euch bis zu 4 Tage außerhalb der Ferien sind, hier sind es halt 7. Warum ist die Frage so schwer nachzuvollziehen, warum getrennt Lebende mit ihren Kindern Zeit in den Ferien verbringen dürfen und Familien hingegen hinten anstehen müssen? Warum kann das nicht so geregelt sein dass jeder Mal dran ist mit dem Wunschtermin? Ich hatte (im Gegensatz zu meinen alleinerziehenden Kolleginnen) noch NIE zwischen Weihnachten und Neujahr frei. Findest du das gerecht?
Felica
Was nutzt es dir aber wenn du das als ungerecht empfindest. Du kannst dich aufregen, unnötig Energie verschwenden oder Lösungen schaffen. Den dein AG verstößt eben gegen kein geltendes Recht. Er darf hingehen und sagen, er verteilt den Urlaub so. Passt es dir nicht, musst du halt kündigen. Und doch, es ist hier absolut kein Problem sich gegenseitig zu unterstützen. Und es ist weit, extrem weit weg von Wochenlang. Was du nicht verstehst ist eben das es nicht das gleiche ist ob man getrennt lebt und sich die Zeiten aufteilt oder ob man als Paar das machen muss. Eier Problem ist ja das die Tage nicht reichen weil ihr auch noch gleichzeitig Urlaub haben wollt. Das ist der Faktor der es kompliziert macht.
KielSprotte
Hm, verwechsel ich dich jetzt oder ging es beim letzten Beitrag zum Thema Urlaub nicht darum, dass du schon jetzt eine Urlaubszusage vom Chef haben wolltest, um jetzt noch freie Auswahl bei den Ferienwohnungen zu haben? Da war keine Rede davon, dass du nie Urlaub in den Ferien bekommst....?
bellis123
Ich habe nicht gesagt, dass ich nie Urlaub in den Ferien bekomme, das bezog sich auf die Weihnachtsferien. Und war im übrigen auch bisher immer in den Osterferien und bei sämtlichen Brückentagen der Fall. In den Sommerferien hat es bisher immer geklappt 7-10 Tage Urlaub zu bekommen. Und natürlich will man die Tage so schnell wie möglich für die Urlaubsbuchung wissen, wenn man keinen Spielraum hat. Nur haben wir jetzt 2 neue Kolleginnen bekommen (beide alleinerziehend im Wechselmodell) und ich hatte gestern einen Blick in die Urlaubsliste geworfen da waren die Sommerferien von den Alleinerziehenden komplett belegt bis auf die ersten 2 Tage. Daher meine Frage ob es rechtlich ok ist, dass Alleinerziehende dauerhaft bevorzugt werden müssen. Das Argument "man kann ja kündigen" ist da wenig hilfreich, da dies logischerweise die letzte Konsequenz ist. Ich finde die allgemeine Meinung hier echt heftig, als ob es was ungewöhnliches wäre dass man als Familie auch mal ein paar Tage zusammen Urlaub machen möchte bzw. überhaupt mit den Kindern seinen Urlaub zu verbringen.
KielSprotte
Sorry, aber du hast eben diesen Eindruck vermittelt (seit Jahren muss dein Mann unbezahlten Sonderurlaub nehmen, da du keinen Urlaub in den Ferien bekommst etc.). Ist die Urlaubsliste denn schon vom Chef abgesegnet? Wie hast du dich denn dort eingetragen?
bellis123
@KielSprotte Ist ja trotzdem auch so. Mit 7-10 Tagen Urlaub in den Schulferien kommt man ja nicht weit.
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