Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Sie haben mir auf meine Frage vom 13.12.06 folgendes geantwortet: Hallo, Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken Liebe Grüsse, NB Ich kann leider mit dieser Antwort nichts anfangen. Wird zur Berechnung meines Elterngeldes nun mein Gehalt von vor der Geburt unseres 1. Kindes im Dez. 05 angerechnet oder bekomme ich nur den Mindestsatz von 300 € +Geschwisterbonus, da ich ja jetzt Erziehungsgeld erhalte und kein Elterngeld?! Wäre lieb, wenn sie mir eine konkretere Antwort geben könnten –ich stehe irgendwie auf der Leitung! Vielen Dank LG Lana
Hallo, wir reden da von zweierlei: Was bekommt man und in welcher Höhe bekommt man es. Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du hast Recht, das ist sehr verwirrend. Eigentlich sagt man, die letzten 12 Monate vor der Geburt werden angerechnet, das ist im EU meist nix. Aber nach der Beschreibung von Fr. Bader bedeutet es, dass das Einkommen vor der 1. Geburt angerechnet wird. Auf eine Antwort bin auch ich gespannt.
Mitglied inaktiv
Um Anspruch auf die 67% Elterngeld (berechnet nach dem Einkommen) zu haben, musst Du 12 Monate gearbeitet haben. Also in Deinem Fall 12 Monate vor der Geburt des 2. Kindes. Da Du ja noch in Elternzeit bist und das Kin d in dieser Zeitkommt, bekommst Du 300€ + Geschwisterbonus. LG Nadine
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