Mai A
Hallo Frau Bader, Durch Corona Zeit wurde ich durch meine F:Ärztin zur Beschäftigungsverbot geschickt. Abeitgeber seitdem redet überhaupt nicht mehr mit mir. Ich wurde blockiert. Heute bekomme ich von Ihm ein Schreiben , dass meine Position als filialleitung der Apotheke an anderen Apotheker dauerhaft übergeben wird. Was steht mir zu Frau Bader und ob ich mich in solchem Fall mich abfinden lassen können? vielen Dank
Hallo, 1. Ich halte das BV für fragwürdig. Das ist nicht Aufgabe der FA. Außerdem sehe ich keine Gefahr wegen Corona in einer Apotheke - da gibt es Plexiglas und man kann Maske tragen. Es kann sein, dass es von der KK angezweifelt wird. 2. Es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Sie haben Anspruch nach Vertrag auf die selbe oder eine vergleichbare Tätigkeit. Liebe Grüße NB
Felica
Du hast lediglich einen Abspruch auf eine vergleichbare Stelle nicht aber auf die selbe. Und das auch erst dann wenn deine EZ endet. Bedanke dich halt bei deinem Arzt, den das BV war rechtlich gar nicht zulässig. Mit der Begründung Corona hätte das nur der AG ausstellen dürfen. Der Arzt hat da seine Kompetenzen weit überschritten, den Preis zahlst nun du.
Berlin!
Eine Abfindung kann dir nur zustehen, wenn der Arbeitsvertrag beendet wurde. Das ist aber nicht der Fall. Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, Dir deine Stelle freizuhalten. Er muss Dich nur auf eine vergleichbare Position setzen, wenn Du wieder kommst.
KielSprotte
Das ist halt das Problem, wenn sich Frauenärzte in die Belange der AG einmischen. Du hättest ja hinter den Kulissen ohne Kundenkontakt arbeiten können - gerade als Filialleitung gibt es ja eine Menge administrative Arbeit zu erledigen. Das dein AG nun sauer ist - wenn verwundert es? Abfindung gibt es -wenn überhaupt- nur bei Beendigung des kompletten Arbeitsverhältnisses. Was soll dein AG denn machen? Du wirst ja vermutlich insgesamt mdst. 1,5-2 Jahre ausfallen - da muss doch zwangsläufig jemand anderes deine Arbeit machen. Was nach der EZ geschieht, musst du erst einmal abwarten.
Mai A
Position anderweitig zu übergeben ist ja verständlich nur während der EZ aber nicht dauerhaft wie geschrieben. Und es gibt keine vergleichbare Position. Arbeitgeber soll wenn seine Mitarbeiterin wegen eine OP ein Tag krankgeschrieben nicht schlechtes behandeln. Er sollte nur Gute Besserung sagen. Arbeitgeber sollte die vertragliche Vereinbarung einhalten und nicht die ausgezahlte Abgeleistete Notdienste für 1,5 Jahre vom Gehalt unberechtigterweise abziehen. Arbeitgeber soll auf auf die Rechte seine Mitarbeiter achten und nicht nur auf seine Vorzüge. FA hatte nur auf die Gesundheit Ihre Patientin auf geachtet.
mellomania
nein, wenn es um corona geht muss der AG auf die gesundheit achten. nicht der arzt. und wenn der das bv ausstellt, obwohl der AG verpflichtet ist, eine gefährdungsbeurteilung durchzuführen und er dieses recht nicht hatte, ist er sauer. ob der AG gute besserung sagen soll oder nicht, ist doch ihm überlassen. er kann auch nix einfach vom gehalt abziehen, was du gearbeitet hast. du schreibst etwas seltsam. du hast NACH der elternzeit ein recht auf deinen platz oder einen vergleichbaren. wie der AG das macht, ist seine sache. aber wenn du schon so schreibst, würde ich mir an deiner stelle jetzt schon was neues suchen.
KielSprotte
Werde aus deinem Geschreibsel nicht schlau und es bleibt AG-Sache ob und wie er dich in der Schwangerschaft einsetzt (Muschu-konform natürlich). Kannst noch Spaß mit der KK bekommen....aber die sind dann wahrscheinlich genauso böse wie dein AG.
Felica
Du verwechselst da aber einiges. Wenn du meinst, dein AG handelt gegen geltendes Recht, dann steht dir der Weg zum Gericht offen. Diesen Schritt hättest du eben gehen können, hast du aber scheinbar nicht. Deine eigene Entscheidung. Nenne mich naiv, aber jemand in führender Position sollte das auch wissen. Wie gesagt, wenn dein AG meint dich nach Ende der EZ an eine niedrigere Position einzusetzen, dann kannst du da gegen vorgehen. Aktuell aber nicht. Ob es dann eine Abfindung gibt, bleibt dann zu prüfen. Aus den Bauch heraus würde ich aber sagen, ohne ordentlich Arsch in der Hose und die Bereitschaft das auch vor Gericht mit allen Konsequenzen durchzuziehen, wird das nicht. Vor Gericht brauchst du dann aber nicht mit solche uralten Kamellen ankommen. Da hättest du früher was machen müssen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit bis Anfang 2024. Mein Sohn ist am 02.03.2022 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich erhalte elterngeld plus das auf die 2 jahre verteilt ist. Ich bin ganz zu Hause und habe noch nicht wieder angefangen nebenher zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat uns gestern mi ...
Hallo, Meine Elternzeit endet im Sommer 2023. Nun haben mein Partner und ich bald wieder vor schwanger zu werden. Vermutlich fällt die Geburt aber auf nach der Elternzeit. Was passiert dann? Gehe ich im Sommer dann ganz normal arbeiten bis zur Geburt? Ich bin beim Zahnarzt beschäftigt und bekam ein BV bei meiner ersten Schwangerschaft, da a ...
Ich bin in der 10. SSW und habe soeben Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Chef geht ab Oktober in den Ruhestand (Praxisübernahme ist noch nicht sicher ). Was ist mit dem Mutterschutzlohn? Wer zahlt weiter ? Die Krankenkasse ? Oder verliere ich den Anspruch?
Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich sind aktuell das 2. Kind am planen (erste Kind ist nun ein Jahr). Mir stellt sich die Frage, wie die Finanzelle Situation bei einer erneuten Schwangerschaft aussieht… Ich habe 6 Monate Basiselterngeld erhalten und bekomme noch bis zum 1.08.23 Elterngeldplus. zusätzlich gehe ich als 450 Euro Kraft auf mein ...
Hallo. Befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Diese Endet Ende September. Habe Psychische Probleme aufgrund einer erneuten Fehlgeburt.Mutterkindkur beantragt. Psychotherapeuten auf der Suche nach einem Termin. Durch Hausarzt krankgeschrieben. Noch keinen neuen Arbeitsvertrag da keine Kindsbetreuung. War Vollzeit vor Schwangerschaft beschäfti ...
Sehr geehrte Frau Bader, 2018 wurde ich zur Teamleiterin befördert mit entsprechenden Anpassungen im Arbeitsvertrag. Im Vertrag werde ich als Teamleiterin benannt und die zur Stelle gehörenden Aufgaben werden klar aufgeführt. Frage: habe ich nach meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf die Position der Teamleiterin, oder kann mein Arbeitgeber mic ...
Ich hatte zum 01.09.23 die Zusage für ein Kita platz doch nun bekomme ich die Email das die Eingewöhnung erst zum 01.10.23 stattfinden kann, da es Personalmangel gibt. Nun heißt es nicht mehr Oktober sondern Ende des Jahres ?? Meine Frau ist schwanger mit dem nächsten Baby und der Geburtstermin ist auch zum Ende des Jahres nun die Frage: Kann ...
Im September wurde ich in meinem Teilzeitjob 30std dauernachtschicht in einer spielhalle gekündigt trotz Schwangerschaft worauf ich eine Anwältin beauftragt habe die auch zügig eine Kündigungschutzklage eingereicht hat. Im Oktober wurde dann mein ausstehendes Gehalt nicht pünktlich gezahlt sondern erst 5 Tage später worauf ich wieder meine Anwäl ...
Hallo mein Partner hat sich nun zwei Wochen vor der Geburt von mir getrennt . Er hat Werder die Vaterschaft anerkannt noch das Sorgerecht . Das Sorgerecht möchte ich ihn nicht annerkennen. Da schon in der Beziehung alles so sein musste wie er will. Die Kommunikation stimmt leider so garnicht . Er wirst mir sicher versuchen das Sorgerecht wegzunehme ...
Hallo Mein Sohn wurde vorgestern im Kindergarten von einer hohen position von einem andren kind auf den boden geschmissen und hat sich dabei den arm sehr stark gebrochen Mir ist öfters aufgefallen und sie haben mir das auch selber gesagt das sie kinder da allein spielen dürfen es wird rumgetobt rumgesprungen geklettert geschubst geschmissen o ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner