Jasa196
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten. Ich stehe momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis, für welches keine Sonderregelungen bzgl. Verlängerung in der Elternzeit bestehen (keine wissenschaftl. Mitarbeiterin o.ä.). Mein Vertrag endet also je nachdem, wann mein Baby zur Welt kommen wird ca. 5 Monate nach der Geburt am 30.09.. Bei meinem AG würde ich nun den Elternzeitantrag exakt bis zu diesem Datum stellen, mit Beginn zum Ende der MuSchu-Frist. Ist auch alles soweit schon mit AG mündlich geklärt und wir sind beiderseits offen für neue "Vertragsverhandlungen" für eventuelle Teilzeit während Elternzeit oder Zustandekommen eines neuen Vertrags nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Nun zu meiner Frage: Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass man die Elternzeit für die ersten zwei Jahre genau planen muss, sich also bei der Geburt entscheiden muss für welche Zeiträume man in Elternzeit gehen will. Wem gegenüber hat diese Planung denn Relevanz? Ist es nur wichtig gegenüber dem Arbeitgeber, oder interessiert sich auch der Staat dafür, z.B. die Agentur für Arbeit u.a.. Mir ist klar, dass jegliche Gewährung weiterer Elternzeit nur in Absprache mit dem jeweiligen Arbeitgeber möglich ist. Nehmen wir mal an ich würde meine Vertrag doch verlängert bekommen oder eine neue Stelle finden, weil ich dann vielleicht in Teilzeit arbeite und ich würde dann beispielsweise das halbe Jahr vor dem zweiten Geburtstag nochmal in Elternzeit gehen wollen. Und gehen wir davon aus mein AG ist damit einverstanden. Interessiert es dann irgendjemanden außer mich und meinen AG, dass ich diese Zeit noch nicht bei Erstantrag eingeplant hatte? Gleiche Frage wenn ich mich nach Ende meines Vertrages arbeitslos melde: Angenommen ich stehe vorläufig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und beziehe irgenwelche Leistungen von der AfA und stelle im zweiten Lebensjahr fest, es geht doch nicht, kann ich dann erneut Elternzeit beantragen oder müsste ich das jetzt schon wissen? Vielleicht erscheint mir das ja alles ganz logisch, wenn Sie mir eine Antwort geben. Aber im Moment finde ich doch alles recht verwirrend, zumal ich nicht ein Fallbeispiel gefunden habe auf welches sich meine Frage übertragen ließe. Schöne Grüße, Jasa.
Hallo, gegenüber dem AG! Evtl. will es auch die Agenur f Arbeit sehen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Meine Elternzeit ist abgelaufen und ich sollte zur arbeiten antreten, bin allerdings wegen starker Übelkeit, Durchfall und Bauchschmerzen krankgeschrieben und daraufhin wurde festgestellt ich bin schwanger. Kann mein AG mich in der krankschreiben kündigen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin derzeit schwanger. Ich bin in der 21. Woche schwanger und mein Geburtstermin ist der 22. Juli 2024. Mein Mann arbeitet bei McDonalds mit einem befristeten Vertrag, der am 30. September 2024 endet. Könnte er 7 Wochen vor meinem Entbindungstermin Elternzeit beantragen? Kann er Arbeitslosengeld beantragen, wenn sein V ...
Guten Tag, Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert? vielen Dank.
Guten Tag :) 2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen. 1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?