Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, unsere PKV möchte die Physiotherapie für unseren Sohn nicht voll übernehmen (obwohl Physiotherapie z 100% im Vertrag festgelegt ist) - sie verweist auf den sog. "üblichen Satz" nach einem Beamten-Beihilfesatz. Dieser leigt aber zu niedrig; die Therapeuten, die ich hier im Umkreis habe, rechnen für Privatpatienten alle den 2,3-fachen Satz ab. Offenbar bin ich hier nun in eine juristische Grauzone geraten. Ich habe mich schon um Gerichtsurteile gekümmert und meiner PKV geschickt, die diese allerdings als "Einzelfälle" abtut und auf ihrem Standpunkt bleibt. Was könnte ich noch tun? Komme ich an mein Geld, oder bleibe ich auf der satten Zuzahlung sitzen? Beste Grüße Marie
Hallo, schwer zu sagen. Wenn da im Vertrag 100 % steht ist die Frage, wovon 100 %. Für Krankenhausaufenthalte gibt es eine Bundespflegesatzverordnung. Versuchen Sie herauszufinden, ob es dass für Ihr Problem auch gibt. Fragen Sie doch mal den Physiotherapeuten. Gruß, NB
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