Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

PKV und Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: PKV und Mutterschutz

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Hallo Frau Bader, ich würde gern wissen, wie das Procedere ist, wenn man in den Mutterschutz geht und privat krankenversichert ist. Einen Teil des Gehaltsausgleichs zahlt ja der AG, den anderen die KV, richtig? Was muß ich wann bei wem beantragen, oder kümmert sich der AG automatisch darum? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Betty


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Bettina, grds. muss man selber bei beiden Mitteilung machen. Bei privat versicherten ist es aber nicht so einfach, denn denen steht fast nie eine Zahlung von der KK zu. Es sei denn, es ist vertraglich ausdrücklich vereinbart. Ansonstengibt es ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400 beim Bundesversicherungsamt (Tel. 0228-6190). Gruß, NB


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