Hallo Frau Bader,
ich würde gern wissen, wie das Procedere ist, wenn man in den Mutterschutz geht und privat krankenversichert ist. Einen Teil des Gehaltsausgleichs zahlt ja der AG, den anderen die KV, richtig? Was muß ich wann bei wem beantragen, oder kümmert sich der AG automatisch darum?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Betty
Mitglied inaktiv - 19.06.2001, 18:49
Antwort auf:
PKV und Mutterschutz
Liebe Bettina,
grds. muss man selber bei beiden Mitteilung machen.
Bei privat versicherten ist es aber nicht so einfach, denn denen steht fast nie eine Zahlung von der KK zu. Es sei denn, es ist vertraglich ausdrücklich vereinbart. Ansonstengibt es ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400 beim Bundesversicherungsamt (Tel. 0228-6190).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2001