Mausema
Sehr geehrte Frau Bader, ich war vor meiner Elternzeit freiwillig gesetzlich krankenversichert und mein Mann privat versichert. Nun arbeite ich in Teilzeit während der Elternzeit und bin derzeit unter der Beitragsbemessungsgrenze und somit pflichtversichert. Die Teilzeit ist allerdings vertraglich befristet bis Mitte nächsten Jahres (Ende Elternzeit). Wir wünschen uns bald ein zweites Kind. Sollte ich während meiner ersten Elternzeit mein 2. Kind bekommen und nahtlos in die 2. Elternzeit gehen, bin ich dann weiterhin Status "pflichtversichert"? Oder zähle ich dann ab Mitte nächsten Jahres als freiwillig, weil ja dann die Teilzeitbefristung zu Ende ist? Oder ist man mit dem ersten Tag der Pflichtversicherung weiter pflichtversichert bis das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze auch wieder tatsächlich gezahlt wird? Ich will vermeiden, dass ich meinen unbefristeten Arbeitsvertrag auf weniger Stunden umstellen muss. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, Viele Grüße, Mausema
Hallo, Problem ist ja, das der Vertrag auf die EZ befristet ist. Mit einem neuen Kind lebt der alte Vertrag wieder auf. Am besten wäre es deshalb, eine schriftl. verlängerung mit dem AG auch für die 2. EZ zu vereinbaren. Dann müsste es mitd er Beitragsfreiheit klappen. Liebe Grüße NB
Mausema
Vielen Dank für die schnelle Antwort. mit einer Verlängerung der Teilzeit kann ich aber mach der Geburt nicht für ein Jahr zuhause bleiben.Gibt es da noch eine Möglichkeit?
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