anna97.
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Arbeiten in der Schwangerschaft. ich muss ein Praktikum von 5 Monaten absolvieren und wollte fragen, ob ich dort auch arbeiten kann. Es ist in einem Mutter Kind Haus. Es geht 5 Monate jeweils 30 Stunden pro Woche. Mein Entbindungstermin wäre dann auch grob der letzte Praktikumstag. Deshalb meine Frage: Kann ich dort bis zum Ende des Praktikums arbeiten, d.h. auf die Frist von 6 Wochen vor der Geburt verzichten und dort generell arbeiten? Ein Mutter Kind Haus ist ein stationäres Angebot, wo M unter schwanger und/oder mit ihren Kindern hin kommen. Meine Praxisstelle kann ich noch nicht fragen, weil der Vertrag noch nicht unterschrieben ist. Sollte ich nicht arbeiten dürfen, müsste ich mein Studium um bis zu ein Jahr verlängern. Können Sie mir anderenfalls sagen, in welchen Bereichen ich anderenfalls ein Praktikum absolvieren kann ? Z.B. in Schwangerenberatungsstelle? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Hallo, wenn keine Gefahr für das Kind besteht, ist das möglich. Liebe Grüße NB
Pamo
Du darfst bis zum Tag der Geburt arbeiten. Erst nach der Geburt kannst du per Gesetz nicht auf den Mutterschutz verzichten.
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