Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Pflegevormundschaft - ist diese "verbindlich" - gerne an Alle

peekaboo

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Hallo Frau Bader, ich möchte mich gerne für eine Pflegevormundschaft verwaister Flüchtlingskinder "bewerben". Info Abend hierzu ist am 20.10.15 Können Sie mir ggf. schon ein paar Fragen beantworten? Angenommen, man wird "auserwählt", bestünde bei einer Vormundschaft auch die Möglichkeit wieder "abzuspringen", sollte sich familiär etwas ändern? Würde man finanziell evtl. haften für Missetaten eines Mündels? (also so wie bei eigenen Kindern)? Gibt es aus Ihrer Sicht noch anderes zu beachten? Ratlose Grüße Peeka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Begriff kenne ich gar nicht. Wollen Sie das Sorgerecht ausüben? Aber das Kind lebt woanders? Liebe Grüße NB


peekaboo

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Hallo, also bei uns im Landkreis suchen sie "Pflegevormundschaftseltern". Das Kind lebt woanders und man begleitet/entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über rechtliche Dinge. LG Peeka


Mone82

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Schau mal hier: http://www.b-umf.de/de/themen/vormundschaft Und dann am besten beim zuständigen Jugendamt nachfragen. LG Mone


peekaboo

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