Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflegekind=kein Arbeitslosengeld?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Pflegekind=kein Arbeitslosengeld?

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Hallo Frau Bader, seit September 96 lebt unsere Dauerpflegetochter Nicole bei uns. Da sie Dauerpflegekind ist, bekamen wir für Nicole auch kein Erziehungsgeld. Für Annika ( geb.98 und adoptiert) bekamen wir Erziehungsgeld. Da ich nun wieder arbeiten gehen möchte, habe ich mich arbeitslos gemeldet. Bei der Überprüfung des Arbeitsamtes ob mir Arbeitslosengeld zusteht wurde das nun mit der Begründung abgelehnt, daß bei der Berechnung des Arbeitlosengeldes nur Kinder berücksichtigt werden, für die auch der Bezug von Erziehungsgeld nachgewiesen werden kann. Die Bescheinigung, daß ich Erziehungsurlaub genommen habe oder auch der Bezug von Kindergeld wird nicht als "Beweis" für den Betreuungszeitraum angesehen. Da wir kein Erziehungsgeld bekamen, bekomme ich jetzt auch kein Arbeitslosengeld. Kann das denn so stimmen? Wenn nicht, auf welche Weise kann ich denn noch nachweisen, daß ich aufgrund der Betreuung eines Kindes nicht mehr arbeiten gegangen bin? Vielen Dank und viele Grüße Birgit+2Hexen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das Problem nicht. Sie schreiben von der Höhe des ArbGeldes. Geht es nicht darum, ob die Zeit des EUs angerechnet wird? Gruß, NB


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