Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Personenbeförderung Beschäftigungsverbot

Frage: Personenbeförderung Beschäftigungsverbot

Brinchen1991

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Hallo, Bin jetzt in der 16 Woche. Habe mit meinem Chef gesprochen als ich schwanger geworden bin und das ich bis zum Ende des 3 Monats noch Bus fahren kann darf. Gestern war jetzt mein letzter Tag und da fragte ich ihn ob er den jetzt das Beschäftigungsverbot fertig gemacht hat und er meinte nein das müsste meine Frauenärztin machen aber die meinte das es mein Chef machen müsste jetzt stehe ich hier und weis nicht was ich machen soll. Und ob ich überhaupt weiter bezahlt werde. Weil woanders einsetzen kann er mich nicht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die von Ihnen genannte Regelung gibt es im neuen MuSchG nicht mehr. Es gibt nur noch § 11 Abs. 5 Nr. 5 MuSchG. Da steht drin: "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen sie auf Beförderungsmitteln eingesetzt wird, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. " Es ist also nicht mehr automatisch ab dem 3. Monat. Zuständig ist der AG, nicht der FA. Am besten klären Sie mit dem Betriebsarzt oder dem Gewerbeaufsichtsamt, ob Sie darunter fallen. Busfahrerinnen im Zweifel eher nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

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es handelt sich um ein beschäftigungsverbot, was den arbeitsplatz betrifft. von daher MUSS der chef eine gefährdungsbeurteilung machen und schauen, ob er dir ersatzttätigkeiten im büro zuweisen kann. welche du im übrigen annehmen musst. kann er das nicht, muss ER das bv schreiben weil er keine sichere arbeit hat. die ärztin ist da völlig raus und darf das gar nicht, da sie die gegebenheiten des arbeitsplatzes nicht kennt. lohn erhälst du normal weiter. sollte es probleme geben wende ich ans gewerbeaursichtsamt.


Mitglied inaktiv

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Ich denke nicht dass du als schwangere Frau als Busfahrerin eingesetzt werden kannst. Weder bis zum 3. Monat noch darüber hinaus. Denn du kannst als Busfahrerin nicht jederzeit die Tätigkeit unterbrechen. Und du musst wahrscheinlich auch noch ständig die Maske tragen. Wende dich an die Gewerbeaufsicht um näheres zu erfahren.


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