Fischstäbchen
Hallo Fr. Bader, durch Langzeitkranke etc. herrscht in der Kita, in die unsere Tochter geht, Personalmangel. es ist eine Kita mit kirchlichem Träger in NRW. Dadurch ist es zum einen dazu gekommen, dass das Zähneputzen nach dem Mittagessen einfach von heute auf morgen und ohne Absprache mit dem Elternbeirat abgeschafft wurde, und dass bei der Ü3 Betreuung nur noch die Kinder rausgehen können, die sich selber anziehen können. Andererseits kommt es gehäuft vor, dass eine Gruppe von über 20 Kindern (Ü3) stundenlang nur von 1 Erzieherin betreut wird. Der Elternbeirat überlegt, was man tun kann. Leitung der Kita sagt, sie könne nichts tun, da der Träger kein weiteres Personal bewillige. 1. Darf die Kita einfach so Sachen wie Zähneputzen, raus gehen etc. streichen? 2. Darf eine Erzieherin alleine über 20 Kinder betreuen? 3. Wenn der Elternbeirat einen Brief an den Träger schickt, wie lange sollte er eine Frist zur Abschaffung der Missstände (v.a. der Betreuung durch nur 1 erz.) setzen? 4. Sollte der Träger nicht reagieren, wie können die Eltern bzw. der Elternbeirat weiter vorgehen? Vielen Dank!
Hallo, 1. Bei uns läuft diese Präventionsmaßnahmen über das Gesundheitsamt. Fragen Sie doch da mal nach. Ich denke aber nicht, dass Sie einen Anspruch haben. 2. http://www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/kibiz-aenderungsgesetz/kibiz.html 3. Doch erst einmal eine Frist zur Stellungnahme. Die würde ich mit drei Wochen festsetzen. 4. Aufsichtsbehörde einschalten. Liebe Grüße NB
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