Anka123
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, dass Sie folgende Frage beantworten können: Mehrmals wöchentlich muss ich ca. 100 km zu meinem Arbeitsplatz pendeln. Da ich selbst kein Auto habe, fahre ich an diesen Tagen in einer Fahrgemeinschaft, wobei das Auto leider mit 5 Personen mehr als voll ist. Auf Antrag wurde mir nun bewilligt, dass ich nach Ende der Mutterschutz- bzw. Elternzeit an meinen Wohnort versetzt wurde. Mir wurde gesagt, dass zwar auch jetzt schon die Möglichkeit einer Versetzung bestehe, mich zu versetzen, dies jedoch nicht für erforderlich gehalten wird. Tatsächlich bedeuten die Fahrten für mich eine psychische Belastung. Auch leide ich nach den Fahrten in dem voll besetzten Auto oftmals unter Rückenschmerzen, vermutlich wegen der verkrampften Haltung aufgrund der Enge. Gibt es eine Möglichkeit, doch noch zu erreichen, dass meine Versetzung zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgt? Vielen Dank!
Hallo, die Fahrt zur Arbeit ist Privatsache und wenn es nicht im Vertrag steht, haben Sie keinen Anspruch auf Versetzung Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Zur Versetzung an den Wohnort kann ich leider nicht viel sagen. Wenn die Möglichkeit besteht, aber die Notwendigkeit nicht gesehen wird, würde ich mit einem ärztlichen Attest nachhelfen: der Arzt kann dir bescheinigen, dass die Fahrten zur Arbeit Beschwerden verursachen. Grundsätzlich ist die Anfahrt zur Arbeit Privatsache und es liegt in deiner eigenen Verantwortung, z.B. ein Zimmer (Zweitwohnung) am Arbeitsort zu nehmen oder ganz an den Arbeitsort umzuziehen.
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