Andrzej
Sehr geehrte Frau Bader, bei uns gilt noch das Gesetz vor dem 01.09.2021 (Geburt des Kindes 26.08.2021). Unsere 4 Partnermonate haben ab dem 26.04.2021 begonnen. Mein Mann arbeitet 30 Stunden in der Woche und ich 25 Stunden. Da aber unsere Kleine krank war und ich einen Termin hatte (Urlaub an diesem Tag mit 5 Stunden berechnet) musste mein Mann am 26.04.2023 zu Hause bleiben und nahm einen Tag Sonderurlaub. Jetzt fehlen ihm ja 6 Stunden, welcher er an diesem Tag gearbeitet hätte Wie wird die Woche berechnet, kann er morgen Samstag, die sechs Stunden nachholen oder haben wir jetzt schon, die Anforderung nicht erfüllt? Zudem bekommt er Samstags mehr Stundenlohn, ist dies ein Problem? Zudem arbeite ich in einem Arbeitsverhältnis in der jede Minute zählt- Über-bzw Minusstunden. Gestern habe ich zum Beispiel knappe 4 Minuten länger gearbeitet Bezahlt bekomme ich monatlich ja nur Gehalt für 25 Arbeitsstunden pro Woche. Wie exakt muss ich ausstempeln? Ich kann ja nicht immer an der Stempeluhr warten bis die Zeit stimmt? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, 1. Es zählt jeweils der Durchschnitt des Lebensmonats 2. Überstunden sind abzugelten (je nach Vertrag, Betriebsvereinbarung o Tarifvertrag in Freizeit o Lohn). Liebe Grüße NB
Dojii
Zur allgemeinen Info: Er muss die fehlenden Stunden im gleichen Lebensmonat nachholen, in dem Sie fehlen. Der Lebensmonat in euren Fall geht immer vom 26. eines Monats bis zum 25. des nächsten Monats. Sprich wenn de Minusstunden am 26.04.2023 angefallen sind, muss er sie bis spätestens 25.05.2023 nachgeholt haben. Aber er arbeitet ja im Schnitt 30h sagst du, muss aber nur mindestens 25h pro Woche arbeiten. Wenn er in den anderen Wochen des selben Lebensmonats seine Stunden einhält, ist er im Schnitt ja weiterhin über 25h und muss die Stunden eigentlich gar nicht nachholen. Die Stunden werden nicht einzeln pro Woche geprüft sondern im Durchschnitt eines Lebensmonats muss die wöchentliche Arbeitszeit 25 bis 30h betragen.
Andrzej
Vielen Dank Frau Rechtsanwältin Bader, vielen Dank Dojii, Zu 1. Dann geht es in Ordnung, wenn mein Mann einfach jetzt den restlichen Monat über immer 30 Stunden pro Woche arbeitet, dann hat er im Schnitt ja mit dem einen Tag weniger ca 28,5 Stunden/Woche gearbeitet (Damit ist er ja zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche). Wird generell ein Sonderurlaub Kind krank, welcher über die Krankenkasse abgerechnet wird nicht als Arbeitszeit anerkannt? Dies wäre gut zu wissen für die Zukunft. Zudem arbeite ich beim Bund und bekomme ab Juni einen Inflationsbonus, verringert sich dann durch diese Gehaltserhöhung der Anspruch auf das Elterngeld? Wäre echt Schade! Vielen Dank und einen schönen und sonnigen Tag!!!
Dojii
Ja es reicht, wenn er jetzt bei den 30h bleibt, Wie du selbst sagst, ist der Durchschnitt des Lebensmonats dann immer noch hoch genug. Sonderurlaub ist nicht gleich Kind krank. Sonderurlaub ist vom Arbeitgeber ausnahmsweise gewährte (un)bezahlte Freistellung. (Sonder)Urlaub gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn dieser Tag trotzdem direkt vom Arbeitgeber vergütet wird. Eine unbezahlte Freistellung bspw. gilt nicht als Arbeitszeit, weil man hier keinen steuerpflichtigen Lohn für den Tag erhält. Zeiten Kind krank gelten dagegen als explizite Ausnahme tatsächlich im Elterngeldgesetz als Arbeitszeit. Für jeden Tag Kind krank wird fiktiv die reguläre, vertraglich festgesetzte Arbeitszeit pro Tag angenommen. Hier müsste man der Elterngeldstelle ggf. den Bescheid über das Kinderkrankengeld beifügen, wenn es später zu einer Überprüfung der Partnerschaftsbonusmonate kommt. Der Inflationsbonus wird steuerfrei ausgezahlt und daher nicht auf das Elterngeld angerechnet. Nur steuerpflichtige Zahlungen werden mit dem Elterngeld verrechnet.
Andrzej
Danke danke und nochmals danke, jetzt ist mir super gut geholfen worden.
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