Tine1085
Hallo Frau Bader, Ich beziehe bis zum 13. Monat ElterngeldPlus. Mein Mann hat im 13. Monat Basis-EG. Vom 14.-17. Monat wollen wir nun den Partnerschaftsbonus beantragen. Nun werde ich wohl kurz vor Ende des 17. Monats wieder in Mutterschutz sein. 10.9. endet der 17. Monat. Ab dem 7.9. wäre Mutterschutz. Es fehlen 2 Werktage. Mein Mann arbeitet 28h im Rahmen einer erneuten Elternzeit. Ich habe eigentlich noch bis April des Folgejahres Elternzeit. Nun habe ich folgende Fragen: 1. wenn ich 30h arbeite und im letzten Monat 2 Tage fehlen (von 22 Werktagen), komme ich ja im Schnitt noch auf 27h die Woche im Monat? Zumindest lese ist es so aus dem Gesetz. Die Dame bei der Elterngeld-Stelle meinte, es würde wochenweise berechnet und es ginge so an sich nicht. Wie ist es nun auszulegen? 2. ich könnte alternativ auch diese 2 Tage noch freiwillig länger arbeiten. Kann ich für diese 2 Tage dann Urlaub nehmen? Normal würde ich meine Elternzeit ja zum 6.9. beenden um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Könnte ich das mit dem selben Zweck auch noch zum 10.9. tun, wenn ich länger arbeite? 3. ist die Elternzeit überhaupt Voraussetzung für den Bezug des Partnerschaftsbonus? Könnte ich meine Elternzeit auch schon früher beenden? Ich werde eh einen neuen Teilzeit-Vertrag bekommen. Vielen Dank für Ihren Rat. Viele Grüße Tine
Hallo, 1. Hat Ihr Mann denn einen zweiten Monat EZ? Sonst bekommt er kein EG. 2. Nein, im Monatsschnitt 3. Zeiten der Inanspruchnahme der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung sind für die Einhal-tung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Liebe Grüße NB
Felica
Leichteste Variante, di gehst einfach 2 Tage später in den Mutterschutz. Dann wenn der Lebensmonat für das erste Kind voll ist. Vorgeburtlicher Mutterschutz ist freiwillig, du musst ihn nicht nehmen, du kannst es auch später.
Dojii
Die Nutzung des vorgeburtlichen Mutterschutzes ist bei den Partnerbonusmonaten unschädlich und es wird die notwendige Arbeitszeit für die betroffenen Tage unterstellt. Findet sich in den Richtlinien zum Elterngeld unter Punkt 4.4.3.2: Zitat: "Zeiten der Inanspruchnahme der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung sind für die Einhaltung des im Partnerschaftsbonus grundsätzlich notwendigen Stundenkorridors unschädlich. Für diese Zeiten ist die für die Einhaltung des Stundenkorridors notwendige Arbeitszeit zu unterstellen." Du musst also nicht zwei Tage länger arbeiten, darfst es aber natürlich, wenn du willst. Und die Kollegin in der Elterngeldstelle hat auch noch ein zweites Mal unrecht, die benötigte Arbeitszeit wird nicht wochenweise berechnet, sondern es wird der wöchentliche Durchschnitt des ganzen Lebensmonats berechnet - also nicht jede Woche einzeln. Auch hier bieten die Richtlinien eine klar Antwort unter dem gleichen Punkt. Bei einem Lebensmonat mit 31 Kalendertagen musst du mindestens 110h arbeiten, damit du im Schnitt auf mindestens 25 Stunden pro Woche kommst.
Tine1085
Super. Ich kannte diese Richtlinien gar nicht. 1000 dank!
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