Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate als ElterngeldPlus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnermonate als ElterngeldPlus

Ulli123

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Hallo, Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ist es möglich, dass ich von LM 1-12 die ersten 12 Monate (inkl. Mutterschaftsgeld) nehme, danach der Papa die Partnermonate von LM 13 - 16 als vier Monate ElterngeldPlus (in dieser Zeit würde ich Vollzeit arbeiten) und danach von LM 17 - 20 Wir beide die vier Partnermonate? So wie ich das bisher verstanden habe, könnte er die Partnermonate nur bis zum 14. LM nehmen, dann ginge das so ja nicht. Der Elterngeldrechner vom BMFSFJ nimmt diese Planung allerdings an. Deshalb bin ich verwirrt. Viele Grüße Ulli


katrin1305

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Hallo, darüber habe ich mich gerade informiert. Es steht so geschrieben: "Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus bekommen. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben." Folglich dürft ihr nach LM 14 keine gemeinsame Lücke im Bezug haben. Müsste also gehen. Partnermonate sind EG Plus Monate und gehen auch nach LM 14. Ihr könntet aber auch umdrehen. Erst Partnermonate und dann du wieder Vollzeit und dein Mann EG Plus...


Ulli123

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Hallo Katrin, Vielen Dank für deine Antwort. Das wäre ja super! Umdrehen macht auf jeden Fall noch mehr Sinn. Ist bestimmt auch leichter fürs Kind, wenn ich nicht von heute auf morgen wieder 40 Std. arbeite. Evtl. Kann ich ja auch noch EZ ohne Bezüge nehmen und 30 Std arbeiten. Aber das müssten wir mal durchrechnen. Viele Grüße Ulli


katrin1305

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Genau das dachte ich mir nämlich auch. Nicht nur für das Kind, auch für dich wäre das bestimmt leichter


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