Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage bzgl. der Elternzeit. Unsere Kleine ist nun 6 Monate alt und bis jetzt war ich mit ihr Zuhause da ich bisher noch keinen Job hatte. Da ich ab Mai allerdings eine Stelle habe, wir aber die Kleine keineswegs in fremde Händen abgeben möchten, will nun mein Mann ab Mai mit der Kleiner Zuhause bleiben. Geht das überhaupt oder hätten wir es schon vor der Geburt bei seinem Arbeitgeber usw. angeben sollen? Wie lange dürfte mein Mann mit der Kleinen Zuhause bleiben? Gibt es da eine oberste Grenze? Wer müsste alles bescheid wissen außer dem Arbeitgeber? Müssen wir das noch sonst irgendwo angeben? Vielen Dank! Ich wünsche Ihnen ein schönes Restwochenende! Sonnige Grüße aus MD, Amelie
Hallo, er kann mit Frist 7 Wo. schriftl. EZ bis zum 3. Geb. beantragen Liebe Grüsse, NB
desireekk
Sofern es für diese Kind das erste Mal ist, dass Der Papa EZ anmelden möchte, kann er dies jederzeit mit einer Vorausfrist von 7 Wochen tun. Dann geht die EZ max bis zum 3. Geb des Kindes. Viele Grüße Désirée
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Hallo und herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Ich blicke leider nicht durch. Zu meiner Situation: Mein Entbindungstermin ist Anfang Mai und ich nehme drei Jahre Elternzeit bis zum Kindergarteneintritt. Das Elterngeld lasse ich splitten auf die ersten zwei Jahre. Nun habe ich gelesen, dass der Partner auch Elternzeit nehmen kann. Falls mein Ma ...
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