Hallo und herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Ich blicke leider nicht durch.
Zu meiner Situation:
Mein Entbindungstermin ist Anfang Mai und ich nehme drei Jahre Elternzeit bis zum Kindergarteneintritt. Das Elterngeld lasse ich splitten auf die ersten zwei Jahre.
Nun habe ich gelesen, dass der Partner auch Elternzeit nehmen kann.
Falls mein Mann gleich nach der Geburt circa 2-4 Monate Elternzeit nimmt, muss ich früher mit der Arbeit anfangen? Verkürzt sich meine Elternzeit?
Werden die Monate meines Mannes auch als Elterngeld bezahlt, falls ich schon Elterngeld bekomme.
Könnte mein Mann zum Beispiel in einem Jahr nochmal 1 Monat Elternzeit nehmen?
Da wir hier kaum Familie haben, muss ich die Zeit bis zum Kindergarteneintritt überbrücken, natürlich wäre es da auch toll, wenn mich mein Mann für die erste Zeit nach der Geburt unterstützen kann, da wir noch eine ältere Tochter haben.
Nochmals Danke
Lg
von
Helgaa
am 09.02.2023, 12:41
Antwort auf:
Elternzeit für den Partner
Hallo,
der Vater kann auch bis zu 3 JAhre Ez nehmen. Das EG von 14 Mo kann frei aufgeteilt werden, nur die Monate mit MG werden der Mutter zugerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2023
Antwort auf:
Elternzeit für den Partner
Elternzeit ist völlig unabhängig vom Elterngeld.
Nehmen wir an ihr habt viele Rücklagen und braucht kein Einkommen: ihr könnt beide bis z dritten Geburtstag zuhause bleiben. Was der eine nimmt wird dem anderen nicht abgezogen.
Elterngeld gibt es, wenn die du zuhause bleibst 12, wenn der Mann auch zwei LM zuhause bleibt, insgesamt 14 Monate, jeder angerissene Monat, in dem du Mutterschutz beziehst wird davon abgezogen und jeder LM in dem dein Mann zuhause bleibt und 66 Prozent seines Einkommens bekommt auch. Den Rest dann du “verbrauchen”, entweder so, dass du jeden Monat 66prozent deines Einkommens bekommst, dann zählt er ganz oder so, dass du 33prozent deines Einkommens bekommst, dann zählen zwei Monate als einer.
Wenn das aufgebraucht ist, bekommst du nichts mehr.
von
netteKlarinette
am 09.02.2023, 13:37
Antwort auf:
Elternzeit für den Partner
Wenn du am 24.5 Termin hast und das Kind zB 10 Tage vor dem Termin am 14.5. kommt hast du 8 Wochen plus 10 Tage Mutterschutz nach der Geburt also bis zum 19.7.
> Du hast Bis zum 13.8. drei Monate verbraucht. > bleiben dir noch 9 Monate. Kannst du nicht ändern …
Die kannst du ab 14.8. enterder auf 18 Monate auszahlen lassen, also bis zum 21. Lebensmonat.
Danach ist alles aufgebraucht …
Dein Mann geht innerhalb der ersten 14 Lebensmonate 2 Monate in EZ > er bekommt 66 Prozent von sein Gehalt. Er geht 4 Monate > bekommt 33 Prozent von seinem Gehalt.
Er geht gar nicht > die zwei Monate verfallen.
von
netteKlarinette
am 09.02.2023, 13:47