Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Partner im Nachhinein

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Partner im Nachhinein

kamut

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Guten Abend Frau Bader, momentan befinde ich mich in Elternzeit. Zwei Jahre und beziehe Elterngeld Plus. Unser Sohn wird am 17 März ein Jahr alt. Währe es möglich, wenn mein Mann jetzt noch Elternzeit beantragt? Hätte er jetzt auch noch Anspruch auf Elterngeld? Lg Kamut


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frist ist 7 Wochen. Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird, § 4 BEEG. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, er kann spätestens den 13. und 14. lebensmonat nehmen. meldung der EZ sieben wochen vor beginn. nicht früher. er hat sonst keinen kündigungsschutz. es müssen aber lebensmonate sein ausgehend vom geburtsdatum


misses-cat

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Der Kündigungsschutz greift 8 Wochen eher. 7 Wochen vorher muss er es spätestens beim Arbeitgeber melden sonst kann dieser ablehnen


mellomania

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:-)


drosera

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Hi, die 7 Wochen sind jetzt zu knapp bis zum 1. Geburtstag. Der Arbeitgeber kann auf Einhaltung der Frist bestehen, muss aber nicht. Nur die Basismonate müssen bis zum 14. Lebensmonat genommen werden, als Elterngeld Plus-Monate geht das auch nich später, aber ab dem 15. Lebensmonat darf nicht unterbrochen werden. Ihr könntet also auch den 14. (Basiselterngeld), 15. und 16. Lebensmonat (jeweils als Elterngeld Plus) nehmen. Oder 14.-17. mit je nur 50%.


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