Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partner Kind krank

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partner Kind krank

Kleeblatt2017

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Hallo, Ich habe einen unehrlichen Sohn 19 Monate. Lebe von kindsvater getrennt seit kurz nach der Geburt. Er kümmert sich kaum. Höchstens einmal die Woche paar std. Nun heirate ich im Juni meinen jetzigen neuen Partner und wir bekommen im August ein gemeinsames Kind. Hat mein zukünftiger Ehemann für meinen Sohn dann die Möglichkeit Kind krank Tage zu bekommen oder eher nicht da nicht leibliches Kind u nicht adoptiert? Also nur dann fürs gemeinsame Kind? Aber wiederum gelte ich ja auch nicht mehr als alleinerziehend und der kindsvater hat er nicht so den Bezug um dort richtig krank in Obhut zu sein finde ich.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Fakt ist, das der leibliche Vater der Vater bleibt, Es sei denn, der neue Partner adoptiert den Jungen - da müssen alle drei zustimmen, auch der leibliche Vater. Wenn er die elterl. Sorge mit ausübt, bleibt dies auch so. Der Stiefvater übt das "kleine Sorgerecht" aus, darf also bei Dingen des täglichen Lebens entscheiden Gem. dem heute noch gültigen Gemeinsamen Rundschreiben vom 09.12.1988 haben die KKs festgelegt, dass dem Stiefvater auch die Kinderkranktage zustehen Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn der AG und die KK deines mannes und dein AG und deine KK einverstanden sind, kannst du die kindkranktage von deinem ex auf dich übertragen


Rotkehlchen

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Wieso solltest du nach der Heirat in Bezug auf dein älteres Kind nicht mehr alleinerziehend sein? Eure Heirat ändert ja nichts daran, dass dein zukünftiger Mann nicht der Vater des Kindes ist... Also nach meinem Verständnis des 45 SGB V müsstest du auch nach der Heirat bis zu 20 Kindkranktage für dein älteres Kind nehmen können, und für euer gemeinsames Kind hätte dann halt jeder Elternteil bis zu zehn Tage. Sofern ihr beide gesetzlich krankenversichert seid und die Kinder auch.


Felica

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Rein vom steuerlichen Aspekt ist sie es wirklich dann nicht mehr. Den da gilt das keine anderer erwachsene Person im gleichen Haushalt leben darf. Heirat ist da übrigens keine Voraussetzung für, sondern nur das da wer mit wohnt. Heißt auch wenn es die Oma ist oder ein älteres Kind fällt der Aspekt weg dann.


Rotkehlchen

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Danke für den Hinweis! Ich hab mich ja auch schon von Frau Bader eines besseren belehren lassen Von diesem Rundschreiben wusste ich nichts... Man lernt halt nie aus!


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