Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Papierkrieg bzgl. gem. Sorgerecht und Namensgebung

Frage: Papierkrieg bzgl. gem. Sorgerecht und Namensgebung

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Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen bzgl. der Namensgebung. Ich bin nicht mit dem KV verheiratet und wir möchten gerne, daß unser Baby den Nachnamen seines Vaters bekommt. Dafür benötigen wir ja das gem. Sorgerecht. Das wir schon vor der Geburt beim Jugendamt eine Sorgeerklärung dafür abgeben können weiss ich. Wie muß ich mich dann beim Standesamt verhalten, wenn ich unser Baby anmelde? Was benötigt der Standesbeamte alles, damit das Baby den Nachnamen bekommt? Braucht man dazu nur die Sorgeerklärung und die Geburtsurkunden beider Eltern und die des Kindes? Oder auch eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde? Wenn ja, wo und wann wird dieses beurkundet? Mein Freund hat noch ein Kind aus einer früheren Beziehung. Wie verhält sich das dann mit dem Unterhalt, bleibt dieser für das erste Kind (3Jahre) gleich oder bekommt es weniger wenn unser Kind auf der Welt ist. Mein Freund ist z.Z. arbeitslos, bezahlt aber trotzdem jeden Monat 366 DM Unterhalt. Ich hoffe sie können mir vielleicht weiterhelfen. Vielen Dank im vorrau


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sarah, nein, dafür benötigen Sie nicht das gemeinsame Sorgerecht. Wenn Sie dies aber wollen, wenden Sie sich (auch schon vor der Geburt) zur Vaterschaftsanerkenntnid´s an das JA, dort können Sie alle norwendigen Erklärungen abgeben. Was ist Standesbeamte benötigt, kann ich nicht sagen, hängt auch vom BuLand ab. Aber sicherlich eine Geburtsurkunde von allen bzw. einen Auszug aus den jeweiligen Familienbüchern. Das ältere Kind bekommt etwas weniger Unterhalt, wenn das zweite da ist, es gilt die Düsseldorfer Tabelle. Wenn er meint, zuviel zu zahlen, sollte er das mit dem Jugendamt klären. Gruß, NB


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