Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ohne Arbeitsvertrag ein zweites kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ohne Arbeitsvertrag ein zweites kind

KerstinS87

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hallo frau bader, im mutterschutz ist der vertrag ausgelaufen. bekomme aber ganz normal 67% elterngeld. elternzeit geht bis mai 2013. ich möchte gerne wissen ob man den gleichen elterngeldsatz bekommt wenn man jetzt wieder schwanger wird, aber über das jahr elterngeld kommt. also praktisch eigentlich ein paar monate ohne elterngeld (arbeitslos) ist. oder bekommt man dann für das 2te kind nur 300euro vom amt? man wird ja eine schwangere nicht job vermitteln können. vielen dank schon mal im vorraus kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beim zweiten Kind erzählen ebenfalls die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Die Monate, in welchen man Arbeitslosengeld 1erhält zählen als "0" Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Klar kann man auch schwanger einen Job finden. Ansonsten zählen immer die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz. Dieses Gehalt addieren und durch 12 Teilen. Ohne Elterngeld und Arbeit zählt es als Nullrunde. Geschwisterbonus gibt es auch noch bis Kind 1 drei ist. Wenn Du aufstockend staatliche Gelder bekommst, dann wird das neue Elterngeld dann aber voll als Einkommen verrechnet, da Du ja keinen Verdienstausfall hast durch das Kind.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld 1 bekommt man nur, ob man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.Dies zählt dann in der Berechnung des Elterngeldes als null. Ansonsten zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung. Liebe Grüße, NB


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