Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, heute wende ich mich an Sie, mit der Hoffnung, dass Sie mir weiter helfen können. Ich war noch in der Elternzeit, als mein Frauenarzt mich krank geschrieben hat. Ich habe SS-Diabetes, Gestose mit sehr hohem Blutdruck und vorzeitige Wehen. Mein Artz sagt, ich muss mich absolut schonen und schrieb mich erst einmal für 6 Wochen krank. Nachdem ich meinen Arbeitgeber darüber informiert hatte, dass ich nicht wie gewollt meine Arbeit aufnehmen kann, hat er mir vorgeworfen, meine arbeitsvertraglichen Verpflichtung nicht nachzukommen und geschrieben, er werde keinen Lohn zahlen, ich sollte mich an meine Krankenkasse wenden. Trotz meines Einwandes, dass ich nicht absehen konnte, dass ich krank geschrieben werde, beharrt mein AG auf seinem Standpunkt. Darauf hin habe ich mich mit dem Sachbearbeiter meiner KK in Verbindung gesetzt, er hat den Schriftwechsel mit meinem AG geprüft und mir mitgeteilt, dass es eine arbeitsrechtliche Sache wäre und die KK kein Krankengeld zahlen würde, erst nach 6 Wochen. Nun hat mein AG mir für 2 Tage Lohn gezahlt und das war es. Auf meine Anrufe im Personalbüro wird nicht reagiert, man vertröstet mich auf: Wir rufen zurück, doch nichts geschieht. Was kann ich denn nun machen? Zum Arbeitsgericht gehen? Die KK um Vorauszahlung bitten, und die sollen sich das Geld von meinem AG holen? Für eine Antwort danke ich Ihnen recht herzlich. Freundliche Grüße Franka Bischoff
Hallo, wenn Sie keinen Rechtsschutz haben würde ich selber zum Arbeitsgericht gehen u eine Klage zum Protokoll geben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich hatte vergessen zu schreiben, dass Anfang Dezember mein neuer Mutterschutz beginnt. Ich muss also, nach meiner 4wöchigen Krankschreibung noch 6 Wochen arbeiten. Freundlicher Gruß Franka Bischoff
Mitglied inaktiv
Freundlicher Gruß Franka Bischoff
Ähnliche Fragen
https://arbeit-gerecht.de/arbeitsrecht/rechte-beim-minijob/
Guten Tag. Ich übe seit Januar 2023 eine Beschäftigung als Praktikantin (Praktisches Jahr der Psychotherapeuten Ausbildung) in einer Klinik aus. Hierzu bestand ein Praktikanten Vertrag befristet von Januar bis September. Nun erfuhr ich im Mai von meiner Schwangerschaft, welche ich dem Arbeitgeber erst einmal nicht offenlegte. Mein Verdienst lag ...
Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, we ...
Hallo Frau Bader :) Habe gleich zwei Fragen.. Das Thema hat mich irgendwie bis jetzt nur verwirrt.. Ich habe ein betriebliches BV vom Haupt-AG. Dann habe ich zusätzlich einen Minijob. Wenn der AG vom Minijob oder mein Gyn ein BV für den Minijob ausspricht, bekomme ich dann trotzdem auch vom Minijob weiter mein Gehalt (also vom Hauptjob + de ...
Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se ...
Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...
Hallo, Ich hätte da eine Frage. Ich beginne ab dem 24. Mai wieder zu arbeiten ( nach 14 Monaten Elternzeit). Mein Verlobter und ich planen ab September wieder schwanger zu werden, das heißt meine letzte Periode soll Ende (ca.24.08) August sein (Schwangerschaft beginn laut Arzt). Im Mai bekomme ich Lohn nur für die ein paar Tagen, Juni und Ju ...
Hallo, ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten. Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden b ...
Hallo, vor der Geburt habe ich 2058€ Netto jeden Monat verdient, ich habe 6 Wochen vor der Geburt weiterhin 2058€ bekommen. Nach der Geburt habe ich von meinem Chef 1270€ bekommen. Ich dachte das ist wagen der Krankenkasse da die Zuschuss gezahlt haben jedoch ist das der 2 Monat nach der Geburt und gestern habe ich wieder 1270€ bekommen und keine ...
Hallo Frau Bader, ich werde diese Woche vermutlich noch ins individuelle Beschäftigungsverbot geschrieben von meiner Ärztin (SSW 25). Seit Beginn meiner Schwangerschaft habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Zudem endete meine Teilzeit in Elternzeit vor 2 Wochen und ich arbeite nun wieder Vollzeit. Ich verdiene inzwischen also deutlich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit