Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Notgruppe Krippe - Arbeitsbescheinigung innerhalb Mutterschutz vorlegen.

Frage: Notgruppe Krippe - Arbeitsbescheinigung innerhalb Mutterschutz vorlegen.

Beatrice L.

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits eine 19 Monate alte Tochter (geb.: 11.8.13), die in die Krippe geht. Nun bin ich erneut schwanger, ET: 27.04.2015. Mein Mutterschutz beginnt am 16.3.15. Nun verlangt die Krippe während der Oster-/Pfingstferien eine Arbeitsbescheinigung, da nur ein Notgruppe mit ca. 14 Kindern gestellt werden kann. Ich habe die AB von meinem Mann und mir vorgelegt und sofort als Antwort von der Krippenleitung erhalten, dass ich nicht arbeiten gehe und wenn die Liste mit den benötigten Plätzen voll ist, ich mein Kind nicht abgeben kann. Ebenfalls verlangt die Krippe eine genaue Bescheinigung für diese Schließzeit um die Oster-/Pfingstferien - ist dies rechtskräftig? Da ich mich bereits ein wenig im Internet erkundigt habe und weiß, dass es das AGG und das Mutterschutzgesetz gibt, welches einen AN 6 Wochen vor der Entbindung verbietet zu Arbeiten. Laut Krippenleitung gelte gelte ich daher nicht als arbeitent und kann/muss mein Kind selber betreuen!! Ist das richtig oder kann man da einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Notgruppe verlangen? Wir hatten bisher kein Problem mit der Krippe und ich habe auch kein Problem damit meine Tochter während der Schließzeiten zu betreuen, aber ich habe Angst, dass ich eine Frühgeburt o.ä. bekomme aufgrund dem Streß. Ebenfalls möchte ich auch keinen Ärger in der Krippe haben, was sich evtl. auf die Betreuung meiner Tochter auswirkt. Vielen Dank für Ihr Antwort im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Beatrice Ludwig


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es nur eine Notfallfgruppe ist, haben Sie keinen Anspruch. Sie sind doch eh zu Hause Liebe Grüße NB


Lina_100

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Hallo, es geht um eine Notfallbetreuung also für zwingend zu diesem Zeitpunkt Berufstätige - Sie sind zu Hause. Es liegt nach Ihrer Beschreibung auch kein spezifisches Frühgeburtsrisiko vor. Wieso sollte die normale Betreuung Ihrer ersten Tochter eine Frühgeburt auslösen können und welchen besonderen Stress könnte diese Betreuung verursachen? Viele Grüße Lina


Mitglied inaktiv

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Hallo, ganz klar - wer nicht (mehr) arbeitet, hat keinen Anspruch auf Betreuung in den Notzeiten. Und es ist nunmal das Schicksal aller Schwangeren mit dem 2. Kind, dass man auch als Hochschwangere sich um das 1. Kind kümmern muß. Aber das allein löst doch keine Frühgeburt aus. Es ist doch schön, nochmal richtig Zeit für das 1. Kind zu haben und er lenkt in den letzten Wochen vor der Geburt gut ab. Außerdem hält es doch "fit" :-)


kati1976

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Hier ist es auch so geregelt das nur Kinder in die Notbetreuung dürfen, deren Eltern arbeiten. Wer zu Hause ist, dazu zählt auch Mutterschutz, muss sein Kind zu Hause behalten. Wer zu Hause ist kann sein Kind betreuen.


Sternenschnuppe

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Ich kann keine Betreuungsnot erkennen bei Dir. Notfalls muss der Mann Urlaub nehmen oder Du Dir eine Haushaltshilfe verschreiben lassen, wenn es aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr geht. Was ein Arzt bescheinigen müsste.


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