Hups
Hallo Frau Bader, Wir leben in Rheinland pfalz und Unsere Tochter hat ab September Eingewöhnung in der Krippe. Sie ist dann 17. Monate. Ich bin erneut schwanger und gehe nur eine Woche arbeiten bevor mein Mutterschutz beginnt. Unsere 2. Tochter wird Anfang Dezember auf die Welt kommen. Dürfen wir den Platz behalten? Wenn nicht wäre dann ja auch unser KindergartenPlatz weg!? Habe ich denn zu mindestens Anspruch bis Ende des Mutterschutzes?
Hallo, einen Anspruch gibt es ab dem ersten Geburtstag, aber nur bis mittag Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Kind hat Anspruch auf Betreuung, aber nicht Ganztags. LG Lilly
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