a.seltsam
Hallo Frau Bader, ich komme auf Ihre Gegenfrage zurück. Mir wird ab 01.11.2012 Arbeitslosigkeit unterstellt, weil mein Chef zum 01.10.12 Insolvenz eröffnet hat und ich daraufhin zum 31.10.12 gekündigt wurde. Die Sachbearbeiterin sagte mir in einem persönlichen Gespräch, wäre ich nicht schwangerschaftsbedingt krank (bereits seit Juli 2012) gewesen, wäre ich ja zum 01.11.2012 arbeitslos und deshalb muss sie November und Dezember 2012 in der Berechnung mit berücksichtigen und mit 0,00 EUR ansetzen. Woher will sie wissen, dass ich dann arbeitslos gewesen wäre?? Die anderen 10 Grundlagenmonate hat sie richtigerweise aufgrund schwangerschaftsbedingter Krankheit ab September 2011 - Juni 2012 (Eintritt Krankheit Juli 2012) genommen. Zfs: - Berechnungszeitraum Elterngeld eigentl. Jan bis Dez 12 - seit Juli 12 krank wg SS (Attest) --> Berechng. nun von Sept.11 - Juni 12 - wg Kündigung zum 31.10.12 Berechnung Nov. u Dez 12 mit 0,00 EUR ich war aber durchgehend von Juli - 21.01.13 (Mutterschutz) SSbedingt krank → keine Arbeitslosigkeit!!! AA war nicht zuständig. --> Krankengeldbezug somit seit 16.07.2012 (Ausnahmefall wg SS) Hätte lt Gesetz (BEEG) doch Berechnungszeitraum Juli 11 bis Juni 12 genommen werden müssen?? Od stimmt es, dass dann meine Krankheit nicht mehr schwangerschaftsbedingt, da kein Arbeitgeber mehr vorhanden ist, gilt? Danke
Hallo, wieso wird Arbeitslosigkeit unterstellt? Der Vertrag endete im Okt. - Sie waren doch arbeitslos. Liebe Grüsse, NB
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