Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal zur Krankheit der Mutter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal zur Krankheit der Mutter

Mitglied inaktiv

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Hallo Sie hatten mir zwar bereits meine Frage beantwortet, zwecks Haushaltshilfe, allerdings war ich ja nicht im Krankenhaus sondern nur zu Hause. Mein Mann musste mein Kind pflegen, da ich nicht in der Lage war, es zu tun. Oder beispielsweise was tue ich, wenn ich mir einen Arm breche, mein Baby muss versorgt werden. Man liegt ja nicht zwangsweise gleich im Krankenhaus. Mein Mann muss die Pflege übernehmen. Wer kommt für die Ausfallzeiten meines Mannes auf, und wo muss ich mich dann hinwenden, wenn ich als Erziehende krank werde??? Danke nochmal für die Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die KK an und variiert. Es ist nicht so geregelt wie der Fall, dass das Kind krank ist. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, der behandelnde Arzt kann auch bescheinigen, dass der Haushalt nicht weitergeführt werden kann, auch dann stellt die KK eine Haushaltshilfe oder übernimmt den Verdienstausfall des Mannes- dies aber meist nur, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird. Gruß!


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