Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal wegen Resturlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal wegen Resturlaub

opheliaaa

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Hallo Frau Bader, ich frage nochmal wegen dem auszahlen des Resturlaubs, da mir die letzte Antwort nicht wirklich weitergeholfen hat. Ich befinde mich im BV und ab 16.12 beginnt mein Mutterschutz. Ich habe noch 24 Tage Resturlaub von diesem Kalenderjahr die nicht vergeben oder eingetragen wurden, der Anspruch besteht also noch. Da mein AV aber während meiner EZ nächstes Jahr ausläuft, ist es mir nicht möglich den Urlaub nach der EZ zu nehmen. Kann ich ihn mir noch während des BV auszahlen lassen?


luvi

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Hallo, Du kannst Dir den Urlaub im Beschäftigungsverbot auszahlen lassen, Dein Arbeitgeber ist dazu allerdings erst zum Vertragsende verpflichtet. Rede doch mal mit ihm. Liebe Grüße Luvi


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