Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal wegen Kopie der KH-Unterlagen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal wegen Kopie der KH-Unterlagen

Mitglied inaktiv

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Hallo, Sie haben mir schon geantwortet, dass ein Anspruch auf Kopie der Unterlagen der Krankenhausakte besteht. Ich habe das hier gefragt, weil ich zur Zeit noch davon ausgehe, dass mir keine Kopie der Akte ausgehändigt wird. Im Krankenhaus haben mein Mann und ich MEHRFACH nach Kopien von Unterlagen (ich war vor der Entbindung schon einige Tage dort) meiner Blutergebnisse gefragt. Es wurde immer wieder "Ja" gesagt, aber wir haben nichts erhalten. Ähnliches haben wir auf der Kinderstation erlebt. Zum Beispiel haben wir gefragt, wofür die Punkte der APGAR-Bewertung gegeben wurden (APGAR 3 4 7). Die Ärztin hielt die Akte demonstrativ so, dass wir nicht hineinsehen konnten und redete um den heißen Brei. Anders kann ich es wirklich nicht nennen. Ich möchte hier im Internet nicht so ausführlich berichten, es würde ein Roman werden. Gibt es irgendein Gesetz oder Ähnliches, auf das wir uns berufen können, wenn wir um eine Kopie der Akte bitten? Wenn wieder nicht auf den Wunsch einer Kopie eingegangen wird: Was sollen wir dann machen? Frauenarzt, Hausarzt, Krankenkasse einschalten? Vielen Dank Caroline


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Zahlreiche Ärzte gehen nach wie vor davon aus, dass ein Patient keinen Anspruch auf Ein-sicht in seine Krankenunterlagen habe. Diese Auffassung ist jedoch nur teilweise richtig: Nach gefestigter Rechtssprechung hat der Patient grundsätzlich Anspruch darauf, „seine“ Karteikarte einzusehen. Jedoch bezieht sich dieses Recht nur auf die Einsichtnahme in ob-jektive Befunde und Wahrnehmungen des Arztes; subjektive Einschätzungen, etwa über den Charakter des Patienten, kann der Arzt abdecken oder entfernen. Der Anspruch auf Ein-sichtnahme beschränkt sich auf die Einsichtnahme innerhalb der Praxisräume während der üblichen Sprechstundenzeiten. Einen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen hat der Patient grundsätzlich nicht, da die Unterlagen einschließlich etwaiger Bildaufnahmen im Eigentum des Arztes stehen. Der Patient kann allenfalls die Anfertigung von Kopien bzw. Bildabzügen verlangen, wobei der Arzt seinerseits berechtigt ist, eine Vorauszahlung der dabei entstehenden Kosten zu fordern. Wenn Sie eine rechtsschutzversicherung haben, können Sie auch einen Anwalt damit beauftragen (ohne Kosten) - auch mich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also wenn das wa sim Argen liegt... ICH würde: Morgens um 8.00 Uhr im Krhs auftauchen und um sofortige Kopie bitten. Nicht abweisen lassen von "keine Zeit", "Senden wir Ihnen zu", "finden wir gerade nicht", etc. Am besten jemand nicht verwandten als Zeugin mitnehmen und im alleräußersten Notfall darauf hinweisen, daß diese Freundin als Zeugin fungiert. Zur Not den ganzen tag dort verbringen, schon mal rauf einstellen :-) Und vorher den Kliniklleiter bzw. den Gyn-Leiter mit namen und Tel. raussuchen. Viele Grüße Désirée


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