Seven007
Hallo Frau Bader, Gerne auch alle anderen, Ich hoffe ich schreibe nicht zu kompliziert. Mir steht seit dem 25.6.18 Elterngeld zu, mein Chef hat es geschafft, Abrechnungen und Bescheinigungen so lange zurück zu halten das ich frühestens Ende September mit dem Elterngeld rechnen kann. Ich habe zeitig den Antrag auf Elterngeld abgegeben, nur eine Abrechnung und die Bescheinigung über die Höhe des Mutterschaftsgeldes haben gefehlt diese habe ich Mitte/Ende Juli eingereicht, nach 2 Wochen habe ich auf der elterngeldstelle angerufen dort meinte man ich müsste noch auf weitere 4-6 Wochen einstellen. Jetzt zu meiner Frage, mein Chef hat das alles nachweislich vorsätzlich gemacht kann ich dagegen irgendwie vorgehen? Ich habe 2 Kinder zuhause ( fast 4 Jahre und die kleine ist jetzt 4 monate) und das Geld von meinem Mann reicht hinten und vorne nicht aus. Liebe Grüsse Seven007
Hallo, da sehe ich ganz schlechte Chancen Liebe Grüße NB
mellomania
woher weißt du dass er die arbeitgeber bescheinidung bewusst zurückhält? hier dauert es bis zu 6 wochen NACH EZ verfügung, bis diese ausgestellt ist...
Seven007
Naja weil er es mir per E-Mail geschrieben hat, deswegen weiss ich das. Hatte ja nachweislich zurückhalten geschrieben. Heute ist der Bescheid gekommen Gott sei dank. Es hat von antragabgabe bis heute 13 Wochen gedauert, Mitte Ende Juli hatte ich dann endlich die Bescheinigung, ich hatte alles andere schon abgegenen und dann meinten die bei der Elterngeldstelle zusätzlich 4-6 Wochen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, ich bin bis einschließlich Januar mehrere Monate aufgrund einer Erkrankung im Krankengeldbezug gewesen. Nach meiner Genesung habe ich ab Februar ganz normal meine Arbeit wieder aufgenommen. Ende Februar/Anfang März bin ich schwanger geworden. Nachdem ich in den ersten Wochen der Schwangerschaft noch einmal wegen schwangerschaf ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Guten Tag Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot. Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit