asclepiatina
zu diesem Beitrag: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeldantrag-bei-einem-monat-lohn-berechnung-ja-oder-nein_101844.htm heißt das dann das die Berechnungen auf das was ich vor der SS meiner großen Tochter bekommen habe berechnet wird?? das is doch schon 3jahre her?? Ich hab nach der Geburt Elternzeit und Erziehungsurlaub genommen, war 3Jahre zuhause, nach ablauf des Erziehungsurlaubes war ich etwa einen Monat Arbeiten und danach bin ich in den "neuen" Mutterschutz! Davor hatte ich ja nichts und das Elterngeld bekam ich ja "nur" ein Jahr! LG Tina
Hallo, rechnen Sie doch mal nach: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse NB
SumSum076
Nein, wird es nicht! Denn lediglich Elterngeldbezugszeit und Mutterschaftsgeld(zeit) wird ausgenommen. Elternzeit allein nicht! Mutterschaftsgeld gibts ja nur 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Elterngeldbezugszeit ist regelmäßig nur bis zum 1. Geburtstag, selbst wenn man es splittet. Wenn du also die 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes nur 1 Monat gearbeitet hast und sonst "nur" in Elternzeit warst, bekommst du an Elterngeld nur den Mindestsatz. Denn dein Einkommen der letzten 12 Monate (bei dir eben nur 1x Gehalt) wird durch 12 geteilt. Und davon gäbs dann ca 65%. Wenn diese 65% dann unter 300 Euro liegen, wird aufgestockt auf den Mindestsatz (=300 Euro). Je nach dem wie dieser 1 Monat Arbeit liegt, wird er auch nicht zur Berechnung herangezogen. Was aber am Elterngeld nix ändert. Gruß Sabine
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