Baby2013?
ich hätte eine frage zu ihrer antwort: Antwort von N.BADER am 19.09.2012 Hallo, wenn man kündigt, hat man kein Arbeitgeber mehr u kann auch nicht in Elternzeit gehen. Wenn man jedoch arbeitslos gemeldet ist, kann man sich bis zum dritten Lebensjahr freistellen lassen. Dann erhält man keine Leistungen. In diesem Fall hat man das wesentliche Problem, dass man für die Zeit, in der man in Elternzeit ist, aber kein Elterngeld bezieht, keine beitragsfreien Leistungen der KK erhält, sondern sich selber versichern muss. Liebe Grüsse, NB Hallo Frau Bader, das heißt ich müsste mir zwar keine arbeit suchen bekäme aber nichtmal elterngeld? ich dachte jedem steht elterngeld zu ? viele grüße was kostet es sich selbst krankenversichern?
Hallo, da haben Sie mein Posting missverstanden. Die Elternzeit beträgt drei Jahre, das Elterngeld ein Jahr bzw. aufgesplittet zwei Jahre. Es verbleibt also während der Elternzeit ein Zeitraum, in dem keine beitragsfreie Krankenkasse besteht. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Ähm... das haben wir ja schon zu erklären versucht...! Elterngeld gibt es die ersten 12 Lebensmonate des Kindes (oder 14, wenn der Papa auch noch die beiden "Vätermonate" macht)... wird das Kind ein Jahr alt, ist die Elterngeldzahlung beendet. Ausser du hast so viel Elterngeld, dass es sich lohnt eine Splittung der Auszahlung auf 24 Monate durchzuführen. Das bedeutet, möchte Frau 3 Jahre in Elternzeit gehen, dann muss sie sich das leisten können. Unter dem Elterngeldrechner kannst Du Dir ausrechnen, wie viel Elterngeld du bekommst. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Zu der Frage, was es kostet sich selber zu versichern würde ich dir raten, mal deine jetzige Krankenkasse anzurufen und selbst nachzufragen. Das wird dir hier sicherlich keiner erklären können. Viel Glück, Sonja
Baby2013?
ok danke;) ich hatte die antwort von Frau Bader so verstanden das man kein Elterngeld bekommt....
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