JuliaA
Hallo, ich hatte schonmal geschrieben und wollte nochmal nachfragen. Ich bin selbstständig und in der GKV freiwillig versichert. Mein Sohn ist bei mir familienversichert. Nun möchte ich in die PKV wechseln und meinen Sohn auch dort versichern. Der Kindsvater (gemeinsames Sorgerecht) ist dagegen. Er möchte nun, dass unser Sohn bei ihm in der GKV familienversichert wird. Meine Fragen: - Geht das überhaupt? Der Kindsvater verdient deutlich weniger als ich, ich meine im Kopf zu haben, dass sich das nach dem Einkommen richtet, bei wem das Kind versichert werden muss? - Muss ich das zulassen? Ich möchte gerne, dass mein Sohn in die PKV wechselt. Muss ich mich nun fügen, weil der Kindsvater das nicht möchte? Vielen Dank, Julia
Hallo, das Kind wird bei dem versichert, der mehr verdient. Ansonsten unterliegt das dem gemeinsamen Sorgerecht. Sie müssen dann die Zustimmung gesetzl. ersetzen lassen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, Du musst Dich nicht fügen. Du kannst Dich versichern wo Du willst. Und die GKV Deines Mannes wird ihm gestatten den Sohn bei sich zu versichern wenn Du deutlich mehr verdienst. Kinder müssen immer bei dem versichert werden der mehr verdient, es sei denn bei sind in der GKV. LG Sabine
JuliaA
Hallo Sabine, danke für die Antwort, aber fehlt da ein "nicht"? Wo kann ich das mit dem, dass die Kinder immer bei dem besser vedienenden versichert werden müssen nachlesen? LG, Julia
Mitglied inaktiv
Ja, Du hast Recht #108 Es muss natürlich wie folgt heißten: 'Und die GKV Deines Mannes wird ihm nicht gestatten den Sohn bei sich zu versichern wenn Du deutlich mehr verdienst.' LG Sabine
JuliaA
Hallo, danke :-) Wo kann man das denn nachlesen? LG, Julia
JuliaA
Habe gerade das hier gefunden: http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/kinder-mitversichert-pkv-gkv Auf uns träfte dann aber Fall 4) zu. Ich wechsel ja nicht in die PKV, weil ich zuviel verdiene, sondern weil ich als selbstständige nicht versicherungspflichtig bin. Mein Einkommen liegt unter der Jahrsarbeitsentgeldgrenze und der Kindsvater ist pflichtversichert in der GKV. Woanders lese ich, dass bei getrennten Eltern ohnehin die Wahl offensteht, wo das Kind versichert wird? Ich bin total verwirrt...
JuliaA
Hallo nochmal, ich habe nun eben mit der AOK telefoniert und bekam folgende Auskunft: Da der Kindsvater und ich nicht verheiratet sind, steht es uns frei zu wählen, wo wir unser Kind versichern. Er kann also entweder in die gesetzliche Familienversicherung des Vaters oder in eine private Versicherung. Damit stehe ich wieder am Anfang. Ich möchte unseren Sohn privat versichern, sein Vater möchte, dass er gesetzlich versichert bleibt. Und jetzt? LG, Julia
peekaboo
Versicherung über die dkv
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