Mitglied inaktiv
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.9.07. Mein erster Tag des Mutterschutzes ist der 30.9.07, also noch während des Arbeitsverhältnisses. Habe von jemand (unzuverlässige Quelle) erfahren, dass man unter diesen Umständen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschutzgeld von Arbeitgeber erhält. Stimmt das? Die Krankenkasse zahlt ja in jedem Fall, aber mir geht es um die "Aufstockung" des Arbeitgebers für diese 3,5 Monate.
Hallo, nein, die KK zahlt den gesamten Betrag, also auch die eigentliche Aufstockung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wo kann ich das nachlesen??? Gibt es hierzu Gesetze?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute versucht, mich etwas schlau zu machen, bin nun aber völlig verwirrt. Ich bin Studentin, arbeite aber nebenbei (15/Woche). Mein Arbeitsvertrag (midi Job) läuft nun am 31.03.2011 aus. Der Mutterschutz würde am 11.04.2011 beginnen. Das Studium geht voraussichtlich bis April/ Mai. Das hängt von der Schne ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine erweiterte Frage zu einem bereits bestehenden Eintrag: "Geschrieben von Mama-Jule am 09.04.2013 Was bekomme ich an mutterschaftsgeld wenn mein befristeter Arbeitsvertrag drei wochen nach Beginn des Mutterschutzes endet? Antwort: Hallo, den Anteil des AG übernimmt die KK in Höhe von Krankengeld Liebe Gr ...
Hallo! Mein befristeter Arbeitsvertrag endet genau 1 Woche nach Beginn des Mutterschutzes, also 5 Wochen vor Geburtstermin. Zahlt mir der Arbeitgeber dann noch das Mutterschutzgeld oder wer? Danke im Voraus
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Guten Tag Frau Bader, uns wurde der heute der Kitavertrag zum Ende der Krippenzeit gekündigt. Berufen hat man sich auf folgenden Absatz in der Satzung: "Kündigung durch Träger: Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn: 4. das Kind auf Grund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährd ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Sehr geehrte Frau Bader, wenn der ALG I Anspruch im Mutterschutzzeitraum endet, bekommt man kein Mutterschutzgeld mehr. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen Altvertag habe und mein Kind ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner