Mitglied inaktiv
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.9.07. Mein erster Tag des Mutterschutzes ist der 30.9.07, also noch während des Arbeitsverhältnisses. Habe von jemand (unzuverlässige Quelle) erfahren, dass man unter diesen Umständen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschutzgeld von Arbeitgeber erhält. Stimmt das? Die Krankenkasse zahlt ja in jedem Fall, aber mir geht es um die "Aufstockung" des Arbeitgebers für diese 3,5 Monate.
Hallo, nein, die KK zahlt den gesamten Betrag, also auch die eigentliche Aufstockung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
wo kann ich das nachlesen??? Gibt es hierzu Gesetze?
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