Svenja82
Liebe Frau Bader, ich habe eine erweiterte Frage zu einem bereits bestehenden Eintrag: "Geschrieben von Mama-Jule am 09.04.2013 Was bekomme ich an mutterschaftsgeld wenn mein befristeter Arbeitsvertrag drei wochen nach Beginn des Mutterschutzes endet? Antwort: Hallo, den Anteil des AG übernimmt die KK in Höhe von Krankengeld Liebe Grüsse, NB" In ähnlicher Situation bin auch, der befristete Vertrag läuft kurz vor ET aus. Wobei ich noch nicht ganz sicher bin ist, wie es sich nach dem ET mit Mutterschaftsgeld verhält: bekomme ich nur den KK-Anteil (ca. 390 EUR) oder auch aufgestockt aufs Netto wie vor dem ET (in Form von Krankengeld o.ä.)? Da ich mich ja nicht arbeitslos melden kann.... Lieben Dank für Ihre Hilfe, lieben Gruß, Svenja82
Hallo, aufgestockt in Form von Krankengeld, wenn der Vertrag im Mutterschutz endet. Liebe Grüße, NB
mirico11
Hi, hast du bemerkt, "nur wenn der Vertrag während des Mutterschutz ausläuft" !!! Bei dir, endet der Vertrag vorher, also bekommst du leider nur die einmaligen 210 € Mutterschaftsgeld :(
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