Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal mutterschutz

Frage: nochmal mutterschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich hab nochmal ne frage bezüglich des mutterschutzes beim 400€-job. wenn ich auf die ersten 4 wochen mutterschutz verzichten würde, und meinen arbeitgeber bitten würde, mir für diese zeit meine überstunden bis zu einer höhe von 400€ auszahlen zu lassen, ohne dass ich dann in den 4 wochen arbeiten würde, ginge das?? habe mir dieses jahr schon zweimal meine überstunden auszahlen lassen, so dass ich da brutto gleich netto bekommen habe, also scheidet diese möglichkeit, dass ich nochmal einen monat über die 400€ gehen würde ja aus...aber so wie ich das oben geschrieben habe, das müsste doch eigentlich gehen, oder??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du auf deinen Mutterschutz verzichtest, musst du arbeiten gehen. Wenn du dann nicht arbeiten gehst, könntest du Urlaubstage nehmen oder Überstunden abbummeln = bekommst dein normales Gehalt weiter. Aber auf Mutterschutz verzichten, nicht zur Arbeit erscheinen und zusätzlich Überstunden auszahlen lassen....ne, geht nicht. Oder hast du soviele Überstunden oder Urlaubstage übrig, dass du für die Zeit bsp Urlaub nehmen und dir zusätzlich Überstunden auszahlen lassen kannst? Dann bekämst du dein normales Gehalt (wg Urlaub) und eben die Überstunden. Oder hab ich dich nur falsch verstanden? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich arbeite normalerweise jedes 2. wochenende, da ich ja nur auf 400€basis arbeite, das sind ca. 30std. im monat. wenn ich dann auf 4 wochen mutterschutz verzichte, dachte ich mir, dass mein chef für die wochenenden, wo ich hätte arbeiten sollen, einfach meine überstunden (ca. 35) anrechnet (also mir für diese 4 wochen nur die überstunden auszahlt)und ich zuhause bleibe. er hat ja keine nachteile dadurch, denn meine überstunden werden sowieso irgendwann ausbezahlt.und ob ich nun zuhause bleibe wegen mutterschutz oder wegen überstunden, das wäre ja dann egal, oder? achso, noch zur info, bekomme jeden monat mein gehalt je nachdem wieviele stunden ich gearbeitet habe, also kein fixgehalt. wäre ja so gesehen, sowas ähnliches wie abbummeln wenn ich mir die überstunden auszahlen lasse.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...