Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nochmal mutterschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich hab nochmal ne frage bezüglich des mutterschutzes beim 400€-job. wenn ich auf die ersten 4 wochen mutterschutz verzichten würde, und meinen arbeitgeber bitten würde, mir für diese zeit meine überstunden bis zu einer höhe von 400€ auszahlen zu lassen, ohne dass ich dann in den 4 wochen arbeiten würde, ginge das?? habe mir dieses jahr schon zweimal meine überstunden auszahlen lassen, so dass ich da brutto gleich netto bekommen habe, also scheidet diese möglichkeit, dass ich nochmal einen monat über die 400€ gehen würde ja aus...aber so wie ich das oben geschrieben habe, das müsste doch eigentlich gehen, oder??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du auf deinen Mutterschutz verzichtest, musst du arbeiten gehen. Wenn du dann nicht arbeiten gehst, könntest du Urlaubstage nehmen oder Überstunden abbummeln = bekommst dein normales Gehalt weiter. Aber auf Mutterschutz verzichten, nicht zur Arbeit erscheinen und zusätzlich Überstunden auszahlen lassen....ne, geht nicht. Oder hast du soviele Überstunden oder Urlaubstage übrig, dass du für die Zeit bsp Urlaub nehmen und dir zusätzlich Überstunden auszahlen lassen kannst? Dann bekämst du dein normales Gehalt (wg Urlaub) und eben die Überstunden. Oder hab ich dich nur falsch verstanden? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich arbeite normalerweise jedes 2. wochenende, da ich ja nur auf 400€basis arbeite, das sind ca. 30std. im monat. wenn ich dann auf 4 wochen mutterschutz verzichte, dachte ich mir, dass mein chef für die wochenenden, wo ich hätte arbeiten sollen, einfach meine überstunden (ca. 35) anrechnet (also mir für diese 4 wochen nur die überstunden auszahlt)und ich zuhause bleibe. er hat ja keine nachteile dadurch, denn meine überstunden werden sowieso irgendwann ausbezahlt.und ob ich nun zuhause bleibe wegen mutterschutz oder wegen überstunden, das wäre ja dann egal, oder? achso, noch zur info, bekomme jeden monat mein gehalt je nachdem wieviele stunden ich gearbeitet habe, also kein fixgehalt. wäre ja so gesehen, sowas ähnliches wie abbummeln wenn ich mir die überstunden auszahlen lasse.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...

Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz.  Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt...  Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...