Doreen_M
Mein Sohn wurde am 26.06.11 geboren 4 Wochen zu früh.Entbindungstermin war 21.07.11. Bin seit Dez10 im Beschäftigungsverbot. Mein EU endet am 25.06.12. Hab ich dann von 2011 noch 18 Tage Urlaubsanspruch? Und kann ich den Urlaub gleich nach dem EU nehmen? Oder kann sich mein Chef da querstellen? LG
Hallo, ja, Sie haben noch Urlaubsansprüche, diese können Sie bis zum Jahr nach dem Ende der EZ geltend machen. Der AG kann aus betrieblichen Gründen dem Urlaub nicht genehmigen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du hast die 18 Tage noch, und diese dürfen bis 31.12.2013 NICHT verfallen. Und ja, Du kannst sie direkt im Anschluss an Deine EZ nehmen, allerdings kann Dein AG dies genauso wie jeden anderen Urlaub ablehnen wenn wichtig betriebliche Gründe dagegen sprechen (z.B. weil bereits mehrere andere Kollegen Urlaub für die gleiche Zeit genehmigt bekommen haben etc.) Wenn es Dir bis zum 31.12.2013 nicht möglich ist den Urlaub zu nehmen, weil es vom AG abgelehnt wurde, dann darf er meines Wissens nach auch danach nicht verfallen. LG Sabine
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