Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, nach Ihrem Kommentar/Ihrer Frage habe ich ergänzende Angaben gemacht, allerdings ist meine Frage mittlerweile ziemlich weit im Forum nach unten gerutscht. Es ging darum, ob ich - trotz bereits vor fast 3 Jahren erhaltener Kündigung - Elternzeit, die ursprünglich vereinbart war, bei der Kündigung aber nicht berücksichtigt wurde, beim Arbeitgeber nehmen kann. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir noch einmal Auskunft geben könnten, hier nochmal der Link, vielen Dank! http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeitverlaengerung-trotz-Kuendigung_84986.htm Viele Grüße, Koko
Hallo, wenn vereinbarungsgemäß der Vertrag im Januar endet, endet er. Wenn es anders formuliert ist, kann es anders sein. Das kann ich auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die Auskunft! Dann wird der Vertrag leider enden, etwas anderes steht nicht drin. Viele Grüße, Koko
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