Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal Arbeitszeiten Verkäuferin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal Arbeitszeiten Verkäuferin

Engel2409

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Hallo Frau bader, nochmal eine Frage ich habe ja nun die letzten Monate so gearbeitet, kann der Ag dafür auch ärger bekommen mir ging es gut dabei und ich wollte es auch so. wegen Urlaub, Krankheit von Kollegen war es auch meist nicht anders möglich aber nun ist auch der Bauch im weg beim bücken usw. Aber ich kann trotzdem jetzt daruf bestehen nur noch bis 20 uhr zu gehen?? Auch wenn ich vorher länger gearbeitet habe?? Sie schrieben ich soll es andersherum aufziehen aber kann ich das da ich ja sonst länger gearbeitet bis fast 21 uhr manchmal aber nur 5 Std am tag Hallo, Sie müssen es andersherum aufziehen: der Ag kann Ärger bekommen, wenn er Sie in den genannten Zeiten beschäftigt. Sie können also in dieser Schicht arbeiten, aber eben nur bis 20.00 Uhr. Ausserdem dürfen Sie ja nur bis zu 4 Std/ Tag stehen Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie gesagt, der Arbeitgeber darf es nicht. Sie können deshalb auch jetzt noch darauf bestehen, im gesetzlichen Rahmen arbeiten zu gehen. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Wenn ode Gewerbeaufsocht das mitbekommt gibt es eine Strafe ! Darf er nicht auch wenn du willst.


Engel2409

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Arbeitszeit Schwangere sowie stillende Mütter dürfen nach § 8 Abs. 1 MuSchG nicht über 8½ Stunden täglich (wobei als Arbeitszeit die Zeit von der Abfahrt an der Wohnung bis zur Heimkehr rechnet), nicht in der Nacht – auch nicht bei längeren Öffnungszeiten! – also in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, danach zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr, und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Was heisst das nun wieder in den ersten 4 monaten zwischen 22 und 6 Uhr?? Ich will ja nun auch nicht das mein AG dewegen ärger bekommt ich dachte wenn es mir gut geht kann ich auch nach 20 uhr arbeiten. also muss gleich morgen der Dienstplan geändert werden! Kann der AG auch ein Teilbeschäftigungsverbot ausstellen denn vom Arzt werde ich keins bekommen also das ich nur 10 std die Woche Arbeiten gehe wären 2 Tage


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