Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal Teilzeit-Rechtsanspruch

Frage: noch mal Teilzeit-Rechtsanspruch

Mitglied inaktiv

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... dass das Quatsch ist, denke ich ja auch. Allerdings gibt es eben diesen Kommentar zum Gesetz (Küttner Personalbuch 2002), in dem das Gegenteil drin steht und auf den sich mein AG beruft. Und wenn man es genau nimmt: im Gesetz ist nicht explizit geregelt, WELCHE Arbeitszeit als Referenzarbeitszeit herangezogen werden muss - und in die Lücke springt nun dieser KOmmentator. Darum war ja meine Frage auch: gibt es zu diesem Sachverhalt ggf. schon Urteile oder wie kann ich das rausfinden? Danke Ulrike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie Fax oder können Sie mir das einscannen? Würde ich furchtbar gerne sehen. NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, das verblüfft mich. Ich hatte diese Ansicht in den ca. 4 Jahren, in denen ich das Forum betreibe, noch nie. Dumme Situation für Sie. Wenn er sich weigert, würde nur der Arbeitsgerichtsweg helfen. Was dabei rauskommt, so der Komm., ist ungewiß. Meine Meinung habe ich ja schon gesagt. Gruß, NB


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