Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch mal Teilzeit-Rechtsanspruch

Frage: noch mal Teilzeit-Rechtsanspruch

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

... dass das Quatsch ist, denke ich ja auch. Allerdings gibt es eben diesen Kommentar zum Gesetz (Küttner Personalbuch 2002), in dem das Gegenteil drin steht und auf den sich mein AG beruft. Und wenn man es genau nimmt: im Gesetz ist nicht explizit geregelt, WELCHE Arbeitszeit als Referenzarbeitszeit herangezogen werden muss - und in die Lücke springt nun dieser KOmmentator. Darum war ja meine Frage auch: gibt es zu diesem Sachverhalt ggf. schon Urteile oder wie kann ich das rausfinden? Danke Ulrike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, haben Sie Fax oder können Sie mir das einscannen? Würde ich furchtbar gerne sehen. NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

HAllo, das verblüfft mich. Ich hatte diese Ansicht in den ca. 4 Jahren, in denen ich das Forum betreibe, noch nie. Dumme Situation für Sie. Wenn er sich weigert, würde nur der Arbeitsgerichtsweg helfen. Was dabei rauskommt, so der Komm., ist ungewiß. Meine Meinung habe ich ja schon gesagt. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, nach dem neuen Gesetz haben Mütter nach dem erziehungsurlaub ja einen Anspruch auf teilzeitarbeit, wenn in ihrem Betrieb mehr als 15 Leute arbeiten. Meine fRage : Wer ist mit den 15 gemeint? Nur festangestellte Vollzeitkräfte? Oder auch befristet Angestellte, teilzeitkräfte, 630,- DM- Kräfte, die Putzfrau ? Meine zweite Frage i ...

Sehr geehrte Frau Bader, gegenüber meinem Arbeitgeber habe ich mich unmittelbar nach der Geburt meines Kindes auf eine Elternzeit unter 2 Jahren festgelegt, in welcher ich mein Kind zu Hause betreue. Danach möchte ich bis zur Vollendung des 3. LJ eine Teilzeittätigkeit ausüben. Habe ich einen Rechtsanspruch darauf nach ErzGeldGesetz oder kann mir ...

Ich ärgere mit meinem Arbeitgeber herum zum Thema "REchtsanspruch auf Teilzeit" und Kündingung des TZ-Arbeitsverhältnisses. Die jew. GEsetze hab ich gelesen, aber grundsätzlich anders interpretiert als mein AG: im Einzelnen: vor MuSchu hatte ich einen Arbeitsvertrag über 39 STunden, habe aber seit Beginn der Schwangerschaft auch immer offen ...

Ich befinde mich z.Z. in Elternzeit mit meinem 2.Sohn (5Mon.) und ich möchte ab 01.08.09 wieder arbeiten, allerdings nur Teilzeit (32 h/Woche). Mein Chef ist davon nicht begeistert und möchte mir dies nicht gewähren, da akuter Personalmangel herrscht. Wie kann ich mich verhalten? Habe ich einen Rechtsanspruch? Wenn ja, wo finde ich nähere Informat ...

Hallo Frau Bader, aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage zum Rechtsanspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit. Bzw. Wie lange und wie oft kann ich meine Elternzeit verlängern? Vielen Dank für eine Antwort

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...