Mitglied inaktiv
... dass das Quatsch ist, denke ich ja auch. Allerdings gibt es eben diesen Kommentar zum Gesetz (Küttner Personalbuch 2002), in dem das Gegenteil drin steht und auf den sich mein AG beruft. Und wenn man es genau nimmt: im Gesetz ist nicht explizit geregelt, WELCHE Arbeitszeit als Referenzarbeitszeit herangezogen werden muss - und in die Lücke springt nun dieser KOmmentator. Darum war ja meine Frage auch: gibt es zu diesem Sachverhalt ggf. schon Urteile oder wie kann ich das rausfinden? Danke Ulrike
Hallo, haben Sie Fax oder können Sie mir das einscannen? Würde ich furchtbar gerne sehen. NB
HAllo, das verblüfft mich. Ich hatte diese Ansicht in den ca. 4 Jahren, in denen ich das Forum betreibe, noch nie. Dumme Situation für Sie. Wenn er sich weigert, würde nur der Arbeitsgerichtsweg helfen. Was dabei rauskommt, so der Komm., ist ungewiß. Meine Meinung habe ich ja schon gesagt. Gruß, NB
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Ich ärgere mit meinem Arbeitgeber herum zum Thema "REchtsanspruch auf Teilzeit" und Kündingung des TZ-Arbeitsverhältnisses. Die jew. GEsetze hab ich gelesen, aber grundsätzlich anders interpretiert als mein AG: im Einzelnen: vor MuSchu hatte ich einen Arbeitsvertrag über 39 STunden, habe aber seit Beginn der Schwangerschaft auch immer offen ...
Ich befinde mich z.Z. in Elternzeit mit meinem 2.Sohn (5Mon.) und ich möchte ab 01.08.09 wieder arbeiten, allerdings nur Teilzeit (32 h/Woche). Mein Chef ist davon nicht begeistert und möchte mir dies nicht gewähren, da akuter Personalmangel herrscht. Wie kann ich mich verhalten? Habe ich einen Rechtsanspruch? Wenn ja, wo finde ich nähere Informat ...
Hallo Frau Bader, aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage zum Rechtsanspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit. Bzw. Wie lange und wie oft kann ich meine Elternzeit verlängern? Vielen Dank für eine Antwort
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Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
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